Arbeitgeberverband bewerber warnen

darf eine Arbeitgeberverband als Interessenvertretung den Arbeitgeber vor einem Bewerber warnen? Selbst wenn es auf Rückfrage geschehen würde? Mal davon ausgenommen, dass der Bewerber keine Straftaten begannen hat, oder sonstiges.

7 Antworten zur Frage

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Darf ein Arbeitgeberverband vor einem Bewerber warnen?

Natürlich tauschen sich die Arbeitgeber
"PRIVAT-VERTRAULICH" aus und wenn sie gemein sind, dann: 'loben sie den Bewerber weg' - andernfalls äussern sie sich zu ihm
Es geht mir hierbei nicht um den Austausch der Arbeitgeber. Sondern um eine öffentlich-rechtliche Institution, die eigentlich für die Ausbildung der verantwortlich ist.
Na dann lies dir mal bitte die anderen Antworten durch -
evtl. hast du ja un-richtig gefragt
ofiziell nicht - aber solche Anfragen laufen meist vertraulich
- telefonisch und auch ohne seitens des Verbandes konkret zu werden, wird der Arbeitgeber den gewünschten Hinweis - entweder ok - oder besser nicht - erhalten
Das entscheiden Gerichte von Fall zu Fall. Von verboten bis erlaubt ist alles drin.
die schwarze Liste "AGG Hopper" wurde 2009 abgeschafft
Abzocker haben bei der Justiz aber schlechte Karten, wenn sie nicht passend qualifiziert sind und sich gar nicht ernsthaft um den Job bemühen. Ein Indiz dafür ist, dass ein Bewerber bereits gegen mehrere Betriebe wegen Benachteiligung vor Gericht gezogen ist.
Daher gab es sogar ein AGG-Hopper-Register, bei dem sich Arbeitgeber über auffällig gewordene Kandidaten informieren konnten. Diese "schwarze Liste" wurde 2009 allerdings von den Datenschutzbehörden gestoppt.
Das richtige Nein für falsche Bewerber
um sich beim AG Verband einen schlechten Ruf zu erarbeiten, bedarf es schon einschlägiger Aktivitäten des AN
Ja momentmal. es geht hier nicht darum, dass der AN unpassend qualifiziert wäre, oder gar sich nicht um den Job bemüht.
Es geht auch nicht um einen AGG Hopper.
Und was heißt schon schlechter Ruf. So was würde ich bei Dingen verstehen wie Diebstahl, Beleidigung, sexuelle Belästigung, oder Indiskretion.
der mögliche Grund für die Warnung wird ja nicht genannt und lässt Raum für Spekulationen