Arbeitgeber stellenausschreibung vorstellungsgespräch erklären nichtraucher job infrage kommen

Z.B. in Bereichen wo man mit alten Menschen, Kindern oder mit Lebensmitteln arbeitet. Oder ist das Privatspäre, die den Arbeitgeber nichts angeht?

10 Antworten zur Frage

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Kann ein Arbeitgeber in einer Stellenausschreibung oder im Vorstellungsgespräch erklären, dass nur Nichtraucher für diesen Job infrage kommen?

Nein, das ist eine unzulässige Frage, wenn du danach gefragt wirst, darfst du lügen.
naja also ich finde schon dass er ein recht hat das zu wissen, auch wenn das Gesetz das anders sieht.
Stellt euch vor es bewirbt sich jemand um einen Job, der Arbeiten mit Stoffen mit Nikotinempfindlichen Substanzen erfordert.
Ein einstellen eines Rauchers könnte immensen wirtschaftlichen Schaden für das Unternehmen bedeuten
Dann wäre aber es so aber trotzdem falsch. Den Schupftabak hat auch Nikotin. Er müßte es begründen damit das solche Stoffe verarbeitet werden. Das gehört eigentlich zum ernsthaften Einstellungsgespräch.
Hoffentlich hat er keine Wachhund im Gelände nach Arbeitsschluß, nicht wenn ich von anderer Seite am Zaun lang gehe und eine Tierhaaralergie bekomme, grinß.
Er darf gesetzlich nicht danach fragen. Er kann es auf dem Betriebsgelände verbieten. Auch eine solche Stellenausschreibung ist nicht möglich. Er kann es ausehalb des Betriebes nicht verbieten. Auch nicht nach Kontakten mit Rauchern fragen. Wenn es um Nikotin geht im Arbeitsprozess müßte er auf das aufmerksam machen. Da würde es aber auch Schupftabaknehmer betreffen und nicht nur Raucher. Noch mehr es dürfte keine Nikotinspritze gegeben werden. Wie manchmal beim Zahn ziehen.Auch da müßte bezahlte Freistellung geregelt sein.
Rauchen und Alkoholkonsum in öffentlichen Räumen und am Arbeitsplatz
Er hat nur die Pflicht, die Nichtraucher vor den Rauchern zu schützen, vor allem Schwangere.
Hallo Kruemel: Entschuldigung, hier das deutsche Recht:
VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG
Nach diesem Gesetz denke ich schon dass er das Recht hat, dass zu erfahren oder?
Ja hat er, schaut euch mal das an!
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Es kommt auf die Auslegung Deiner Frage an. Wenn es um das Rauchen am Arbeitsplatz geht, hat er schon das Recht, aber grundsätzlich geht es keinen Arbeitgeber etwas an, ob Du in Deiner Freizeit rauchst oder nicht. Auf eine solche Frage musst Du nicht antworten oder kannst ganz schlicht und einfach "lügen" und Dich als Nichtraucher "verkaufen".
Natürlich kann es aber für einen Arbeitgeber interessant sein, ob jemand raucht oder nicht, muss er doch befürchten, dass ein Raucher ständig zur "Raucherpause" unterwegs ist.
Interessant ist die umgekehrte Situation. In einem Betrieb mit überwiegend oder ausschließlich Rauchern, darf dennoch ein Raucher dem Nichtraucher nicht vorgezogen werden. Eine Ungleichbehandlung, wie ich finde. Nehmen wir einen Kleinbetrieb mit 5 rauchenden Mitarbeitern an, ein neuer -möglicherweise noch militanter- Nichtraucher, könnte das Betriebsklima erheblich stören. In einem solchen Fall würde ich bei der Einstellung bei gleicher Qualifikation einen Raucher immer den Vorzug geben.
Das wäre diskriminierent.
Er kann aber das Rauchen während der Arbeitszeit verbieten.
du kannst behaupten, du wärst nichtraucher
das geht ihn nichts an
Er kann nur verlangen, dass am Arbeitsplatz nicht geraucht wird, und zwar im ganzen Gebäude.