Arbeitgeber spioniert rechner aus

wie soll man sich verhalten, wenn man herausgefunden hat, dass leitende Angestellte mit Hilfe einer bisher noch nicht ausfindig machbaren Software sich während der Arbeit auf den Arbeitsrechner einloggen und beobachten was geschrieben wird und auch Dateien die gespeichert sind durchforsten. Wie soll da der Beweis erfolgen, an wen ist das anzuzeigen und was hätte das überhaupt für einen Sinn? Würde man da nicht im Endeffekt gekündigt, selbst wenn man Beweise dafür fände. Nach meinem Kenntnisstand darf der Arbeitgeber wenn überhaut nur dann überwachen wenn er es angekündigt hat --- oder ist das andere und das Vorgehen ist Rechtens? Ich meine Immerhin könnte da der leitende Angestellte etwas lesen was gegen ihn an den Chef geht und nicht gedacht ist dass er es liest.

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Arbeitgeber spioniert Rechner aus

Der Arbeitsrechner gehört dem Arbeitgeber, und der Arbeitgeber ist berechtigt, diesen Rechner zu überwachen. Schließlich ist er ein Arbeitsgerät und nicht für private Zwecke vorgesehen. Wenn du also nicht zur Arbeit gehörende Sachen auf diesem Rechner speicherst, dann hast du ein Problem, nicht der Arbeitgeber - du verwendest dir zur Verfügung gestellte Werkzeuge für private Zwecke.
also ist es rechtens? Immerhin wurde da nichts angekündigt und auch eine Software genommen die nicht leicht entdeckt werden kann. Ich bin nur durch Zufall darauf gekommen, weil ich während der Arbeit "unregelmäßigkeiten" entdeckt habe und mich im Internet informiert habe was sowas verursacht.
Wenn ich also anderen Mitarbeitern oder sogar dem Chef etwas schreiben will und nicht will das andere mitlesen, dann darf ich dazu nicht den Arbeitsplatzrechner nehmen --- schon irgendwie seltsam. Ich dürfte nichtmal meinen Privatrechner nehmen, weil ja die Email wenn sie ankommt ausspioniert werden kann. Ich denke mal das wissen die meisten Arbeitnehmer nicht --- und wundern sich dann wenn sie gekündigt werden. Haben sich z.B. abfällig gegenüber dem Chef mit anderen Mitarbeitern unterhalten, usw.
Grundsätzlich muss der Betriebsrat zustimmen. Aber wenn der zugestimmt hat, ist es rechtens.
Nicht immer, auch bei Zustimmung sind nur bestimmte Funktionen erlaubt.
es gibt keinen Betriebsrat --- größe des Unternehmens nicht Betriebsratpflichtig
Und wenn der Betriebsrat zugestimmt hat -- wird er das dann den angestellten verraten, oder die Information auch geheim halten?
Der Betriebsrat ist für die Mitarbeiter da, nicht für den Arbeitgeber.
Das ist Mitbestimmungspflichtig. Der Betriebsrat ist dein Anlaufpznkt und dieser kann auch klagen, wenn etwas nicht gesetzes konform ist.
"Darf ich überhaupt heimlich kontrolliert werden?
Nein, grundsätzlich dürfen keine permanenten heimlichen Leistungs- und Verhaltenskontrollen durchgeführt werden, weil sie gegen das Persönlichkeitsrecht verstoßen. Auch vom Arbeitgeber eingesetzte Spionage-Programme sind nur in bestimmten Ausnahmesituationen erlaubt. Der Betriebsrat muss in jedem Fall vorher über den möglichen Einsatz solcher Programme informiert werden und zustimmen. "
Nicht ohne den Betriebsrat - DGB Rechtsschutz GmbH
und wie verhällt man sich dann wenn man sowas nicht abgesprochenes feststellt. Wo soll man da klagen?. erstmal müssten ja Beweise her, die schwer zu erbringen sind wenn man die Rechner des betreffenden leitenden angestellten nicht untersuchen darf -- und das wird man wohl kaum dürfen.
In der Tat schwierig. Beweise müssen rechtskonform erlangt werden. Also ist dann wohl die Polizei gefragt. Das macht natürlich kaum jemand.
Wie wärs denn mit einem Text für den Spion?
Deine Privatsphäre muss auch am Arbeitsplatz gewahrt werden - Dein Arbeitgeber oder ein von ihm Bevollmächtigter darf nicht einfach so Deine Daten durchsuchen oder gar mitlesen - das gilt im übrigen auch für Arbeitsverhältnisse, bei denen die Nutzung des Internets am Büro-PC ausdrücklich nur für dienstliche Zwecke freigegeben wurde