Arbeitgeber nach urlaubsanschrift fragen

Hallo. Mein Freund wollte für unseren Urlaub seinen Urlaubsantrag ausfüllen und plötzlich stand da drin, er solle doch die URLAUBSANSCHRIFT eintragen. Meine Frage daher: Darf bzw. muss der AG das wissen oder greift es nicht doch eher in die Privatsphäre des AN ein

9 Antworten zur Frage

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Darf ein Arbeitgeber nach der Urlaubsanschrift fragen?

Nein, das geht nicht. Mit dieser Frage greifen Sie als Arbeitgeber ungerechtfertigt in die Privatsphäre der Mitarbeiter ein und könnten sich – falls es mit einem Arbeitnehmer zum Streit kommt – sogar eine Schadenersatzklage einhandeln. Die Begründung hierfür steht aber nicht im Bundesurlaubgesetz, sondern im Entgeltfortzahlungsgesetz. Dort heißt es in § 5 Abs. 2 EFZG:
Urlaubsanspruch: Anspruch auf Urlaubsanschrift erst bei Arbeitsunfähigkeit
Hält sich der Arbeitnehmer bei Beginn der Arbeitsunfähigkeit im Ausland auf, so ist er verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit, deren voraussichtliche Dauer und die Adresse am Aufenthaltsort in der schnellstmöglichen Art der Übermittlung mitzuteilen.
Der Umkehrschluss hieraus: Wenn Ihnen Ihr Arbeitnehmer, den Aufenthaltsort im Urlaub erst im Falle einer Erkrankung mitteilen muss, dann heißt das im Umkehrschluss, dass vorher für ihn keine Pflicht zur Mitteilung besteht.
Urlaubsanspruch: Muss der Mitarbeiter seine Urlaubsanschrift mitteilen? - BWR-Media
Netter Versuch des Abreitgebers.
Fragen darf er fast alles, aber zur Antwort ist man nicht verpflichtet.
Eine Diplomatische Antwort wäre: Unbekannt oder Zelt, da Rucksacktour
Das darf der Arbeitgeber definitiv nicht, da Eingirff in die Privatsphäre.
Urlaubsanspruch: Muss der Mitarbeiter seine Urlaubsanschrift mitteilen? - BWR-Media
ist aus Arbeitgebersicht geschrieben, aber er darf es definitiv nicht verlangen
ob oder wie es rechtlich fundiert ist, weiss ich nicht, aber ich denke doch, dass der arbeitgeber abhängig von der beruflichen position des arbeitnehmers ein berechtigtes interesse haben kann, zu wissen, wo sich der mitarbeiter im urlaub aufhält - bzw. wie er ihn ggf. erreichen kann.
solange nicht ein Puff in Barcelona die anschrift ist knn man doch kontaktdaten hinterlassen, es gibt situationen wo vielleicht eine Kurze nachfrage nötig ist.
Ist doch schön, gebraucht zu werden
Das ist eine derzeitige Unsitte, dass man Mitarbeiter im Urlaub mit Arbeits-Fragen belästigt.
Der Urlaub ist zur Erholung da.
wen die Straße kehrt wird sicherlich nicht angerufen un festzustellen wo er den besen hingestellt hat.
QWer jedoch in Verantwortungsvoller Position sein möchte und ist, der kann auch Dinge wissen, die relativ kurzfristig benötigt werden
Was nützt ein ruhiger und erholsamer Urlaub, wenn betriebswichtige Informationen unter Umstanden nicht fließen und der eigene sowie der Arbeitsplatz anderer gefährdet werden könnte.
ich denke aber auch das eine Händinummer reichen müsste, ggf gibt es e-mails und bei Notwendigkeit auch die Möglichkeit vom Hotel au zu faxen.
Das sollte reichen.
Du, ich kenne leider die Situation im Urlaub erreichbar sein zu müssen und glaub mir, mehr als einmal mussten wir wegen "kurzer Fragen" Tagestouren abbrechen.
Wir machen es, nehmen es hin. Wir wissen, dass das zu einem erfolgreichen Berufsleben dazu gehört. Aber die Erholung leidet dabei eben.
Aber irgendwann brennt der Mitarbeiter durch solche Dinge eben auch aus.
Ach, das ist doch leicht unter einen Hut zu bringen: Das Zauberwort heißt Nachsendeantrag. Man lässt sich die Post einfach an den Urlaubsort nachsenden, der AG schreibt einfach an die ihm bekannte Hausadresse. Die Kosten sind für einen, der im Betrieb unverzichtbar ist, sicher zu tragen.
Gleiches gilt fürs Telefon: gib ihm die Handyadresse, und schon erreicht er dich überall. Evtl. gibt er dir ein Firmanhandy mit, und dann ist deine Privatsphäre auch geschützt.
Mir wurde mal eine T-Card mitgegeben , und ich rief zu bestimmtenm Zeiten aus dem Ausland in der Firma an.