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Diese Karte gibt es bei jeder Krankenkasse auf Antrag. Aber erst nach Erreichen der Belastungsgrenze von zwei Prozent des Jahresbruttoeinkommens bzw. ein Prozent bei chronisch kranken Patienten können sich Versicherte von den Zuzahlungen befreien lassen. Die Patienten müssen dazu einen entsprechenden Antrag bei ihrer jeweiligen Krankenkasse stellen. Zuweilen ist dies auch schon zu Jahresbeginn möglich, wenn sich absehen lässt, dass die Belastungsgrenze im Kalenderjahr erreicht wird.
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Zuzahlungsrechner | Wann die Zuzahlungsbefreiung greift | aponet.de
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