Antrag einsicht personalakte

Aufgabe: Folgender Antrag der Regierungsinspektorin Barbara Schäfchen liegt dem Personalreferat zur Bearbeitung vor: "Hiermit stelle ich Antrag auf Einsichtnahme in meine Personalakte, da ich Zweifel habe, dass meine letzte dienstliche Beurteilung in der von mir unterzeichneten Form in die Personalakte aufenommen wurde. Darüber hinaus möchte ich mich vergewissern, ob auch alle meine Fortbildungsnachweise in meiner Personalakte enthalten sind. Bitte schicken Sie mir die Akte ruhig für einige Tage nach Hause, ich kann dann die für mich wichtigen Dokumente selbst kopieren, um der Behörde unnötigen Aufwand zu ersparen." Ihr Kollege Regierunginspektor Klaus Klüger ist der Meinung, dass Frau Regierunögsoberinspektorin Schäfchen keinen Annspruch auf dei Einsichtnahme in die Personalakte hat, da sie ja dem Personalreferat unterstelle, es führe die Personalakten nicht gewissenahft. Die Amtsverschwiegenheit und der Datenschutz gebieten es außerdem, die Akten auch vor den eigenen Mitarbeitern unter Verschluss zu halten. 1. Hat Kollege Klüger recht? 2. Prüfen Sie, ob dem Begehren der Regierungsinspektorin Schäfchen genzlich entsprochen werden kann. Gehen Sie dabei auch auf dei Aussagen von Regierungsinspektor Klüger ein. 3. Entwerfen Sie ein Antwortschreiben im Entwurf.

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Antrag auf Einsicht in die Personalakte

Das Antwortschreiben schenk ich mir. Aber jeder Mitarbeiter hat einen Anspruch auf Einblick in die Personalakte. Allerdings kann er nicht erwarten, dass sie ihm nach Hause geschickt wird. Wenn sich Klüger richtig verhält, dann gewährt er Schäfchen einen Einblick in ihre Akte in seiner Gegenwart. Falls sie etwas zu bemängeln hat, nimmt er das zu Protokoll und klärt es mit dem Personalchef. Das Ergebnis ist Schäfchen begründet mitzuteilen.


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