Andreaskreuz schranke

Steht ein Andreaskreuz an beschrankten oder unbeschrankten Bahnübergängen? Oder gibt es dafür keine Regelung?

Antworten zur Frage

Bewertung: 2 von 10 mit 1511 Stimmen

Videos zum Thema
YouTube Videos

Andreaskreuz + Schranke

Das Andreaskreuz wird als Verkehrszeichen oder als Symbol auf Verkehrszeichen verwendet und zwar:
als Vorschriftzeichen unmittelbar vor Bahnübergängen mit der Bedeutung „Dem Schienenverkehr Vorrang gewähren“,
als Symbol auf dem Haltverbotszeichen mit der Bedeutung „Haltverbot auf der Fahrbahn“
als Symbol auf dem Gefahrzeichen mit der Bedeutung: „Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts“
Zeichen 201 der StVODas Andreaskreuz am Bahnübergang besteht aus zwei gekreuzten weißen Balken mit roten Enden. Ein Blitzpfeil in der Mitte zeigt an, dass die Bahnstrecke eine elektrische Oberleitung besitzt. Ggf. zeigt ein Zusatzschild mit einem schwarzen Pfeil an, dass das Andreaskreuz nur für den Straßenverkehr in Richtung dieses Pfeils gilt. In Hafen- und Industriegebieten kann ein Zusatzschild mit der Aufschrift „Hafengebiet, Schienenfahrzeuge haben Vorrang“ oder „Industriegebiet, Schienenfahrzeuge haben Vorrang“ angebracht sein. An Bahnübergängen mit Andreaskreuz haben Schienenfahrzeuge Vorrang; der Straßenverkehr darf sich dem Bahnübergang nur mit mäßiger Geschwindigkeit nähern. Straßenfahrzeuge müssen vor dem Andreaskreuz warten, wenn
sich ein Schienenfahrzeug nähert,
rotes Blinklicht oder gelbe oder rote Lichtzeichen gegeben werden,
die Schranken sich senken oder geschlossen sind,
ein Bahnbediensteter Halt gebietet.
Wenn rotes Blinklicht, gelbe oder rote Lichtzeichen gegeben werden oder die Schranken sich senken oder bereits geschlossen sind, müssen Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t und Züge außerhalb geschlossener Ortschaften auf Straßen, auf denen sie von mehrspurigen Fahrzeugen überholt werden können, bereits unmittelbar nach den ca. 80 m vor dem Bahnübergang aufgestellten einstreifigen Warnbaken anhalten. Bis zum Andreaskreuz gilt ein absolutes Haltverbot. Innerhalb geschlossener Ortschaften gilt bis zu je 5 m vor und hinter, außerhalb geschlossener Ortschaften bis zu je 50 m vor und hinter dem Andreaskreuz Parkverbot."
Andreaskreuz – Wikipedia