Alle arbeitgeber feiertagszuschläge nachtzuschläge o ä zahlen

Oder ist das freiwillig? Wie sieht das aus, wenn eine Arbeit hauptsächlich abends und nachts verrichtet wird, wie zum Beispiel im Kino, in der Kneipe oder so?

2 Antworten zur Frage

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Müssen alle Arbeitgeber Feiertagszuschläge, Nachtzuschläge o.ä. zahlen?

oder so.
so Pauschal kann man das leider nicht sagen, das hängt von vielen Faktoren ab, u.a. auch vom Geschlossenem Vertrag. Da müsstest Du schon ein wenig genauer werden.
Grundsätzlich siehe Antwort dkmaier. Allerdings haben Kellnerinnen oder Angestellte eines Kinos meistens keinen Vollzeitjob. Hier greift das benannte Gesetz nur Bedingt.
Ich hab hier was Schönes für Dich gefunden:
Arbeitszeitgesetz §6:
"Soweit keine tarifvertraglichen Ausgleichsregelungen bestehen, hat der Arbeitgeber dem Nachtarbeitnehmer für die während der Nachtzeit geleisteten Arbeitsstunden eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag auf das ihm hierfür zustehende Bruttoarbeitsentgelt zu gewähren."
ArbZG - Einzelnorm
Dazu noch §2 Begriffsbestimmungen:
" Nachtzeit im Sinne dieses Gesetzes ist die Zeit von 23 bis 6 Uhr, in Bäckereien und Konditoreien die Zeit von 22 bis 5 Uhr.
Nachtarbeit im Sinne dieses Gesetzes ist jede Arbeit, die mehr als zwei Stunden der Nachtzeit umfaßt.