Alkoholfreies bier unter 16 verkauft ausgeschenkt werden
14 Antworten zur Frage
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Darf alkoholfreies Bier an unter 16-jährige verkauft bzw. ausgeschenkt werden?
Da kommt so mancher Kassierer ins Grübeln: Dürfen Jugendliche unter 16 Jahren überhaupt alkoholfreies Bier kaufen? Antwort: Nein. Auch alkoholfreies Bier zählt laut Jugendschutzgesetz zu "anderen alkoholischen Getränken. Und wird "harter Alkohol" an erkennbar betrunkene Erwachsene über 18 abgegeben, besteht die Gefahr, dass bei Schäden, die der Betrunkene verursacht, Ersatzansprüche gegen den Verkäufer geltend gemacht werden können.
Darauf zielte meine Frage auch ab denn in "alkoholfreiem" Bier ist ja auch meistens trotzdem Alkohol enthalten.
Wenn du zitierst, gib doch bitte deine Quelle an.
sorry, vergessen, hier die Quelle:
Zeitungsarchiv - Hamburger Abendblatt
ja wenn 100% alkohol frei ist dann schon
Nein darf nicht, denn sogenanntes alkoholfreies Bier hat bis zu 0,5 % Alkohol!.Nur Malzbier , also so Kinderbier
Das haben auch viele Medikamente. Es ist nicht so, dass 0,5% Alkohol bei Kindern verboten ist.
Aber trotzdem darf Bier mit bis zu 0,5 % Alkohol nicht an unter 16 jährige verkauft werden. Nur so Malzbier Caramalz oder wie das heißt
Ja!
Zu § 9 Abs. 1 Nr. 2:
Nach ständiger Rechtsprechung ist alkoholfreies Bier kein alkoholisches Getränk
im Sinne der Vorschrift.
Freistaat Thüringen - Seite nicht gefunden
Kann sich aber vielleicht schon was geändert haben. Dieser Gesetzestext ist vom August 2004.
Ups, ja stimmt sorry
Hab gerade noch mal geschaut. gute Frage, schlechte Infos.
bekomme keine infos uber diese Frage!
dazu noch mal einer frage dazu :Alkoholfreies Bier an Minderjährige? - Der Shopblogger
Mal Nägel mit Köpfe machen
Hab gerade eine Mail an Bundesfamilienministerium geschikt. mal warten was kommt.
Ja, Echt?
Darüber würde ich dann gerne umgehend informiert werden wenn das möglich wäre? schon mal
Auch alkoholfreies Bier kann Alkohol enthalten
Hallo "MrGoodcat"
Hab heute Die Nachricht vom Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend erhalten :
alkoholfreies Bier, d. h. Bier mit einem Alkoholgehalt von
unter 0,5 % vol., nicht unter das Abgabeverbot nach dem Jugendschutzgesetz fällt.
--
Das Jugendschutzgesetz sieht in Bezug auf die Abgabe von Alkohol an
Kinder und Jugendliche klare Regelungen vor:
- Nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 JuSchG dürfen Branntwein und branntweinhaltige
Getränke an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren,
- nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 JuSchG andere alkoholische Getränke, wie zum Beispiel
Wein und Bier, an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren
in Gaststätten und Verkaufsstellen weder abgegeben noch darf ihnen der
Verzehr gestattet werden.
Die Kontrolle der Einhaltung des Gesetzes obliegt den in den Ländern
zuständigen Behörden. Zuwiderhandlungen können gemäß § 28 Abs. 1 Nr. 11
JuSchG mit einem Bußgeld bis zu 50.000,00 Euro geahndet werden.
Zu Ihrer Frage nach alkoholfreiem Bier: Auf der
Jugendschutzreferentenbesprechung am 29./30.09.2004 wurde sich darauf
verständigt, dass alkoholfreies Bier, d. h. Bier mit einem Alkoholgehalt von
unter 0,5 % vol., nicht unter das Abgabeverbot nach dem Jugendschutzgesetz
fällt.
im Auftrag
Gudrun Werres
___
Referat 605
Jugendschutzgesetz, Medienkompetenz
Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend