Alg 2 erstaustattung wohnung kassenzettel aufheben
Bin ziemlich ungeplant schwanger geworden, konnte deshalb mein FSJ nicht anfangen und muss jetzt vorerst Alg 2 beziehen. Da ich im Moment noch zuhause wohne, habe ich mir jetzt eine angemessene Wohnung gesucht. Es handelt sich um meine erste eigene Wohnung, somit benötige ich auch viele Möbel und eben Hausrat, die ich eben nicht von zuhause mitnehmen kann. Habe den Antrag auch schon geschrieben, aber noch nicht abgeschickt falls ich nach meiner Frage noch was ändern muss : und ein Küchentisch hab ich im Second Hand kaufhaus gekauft, aber irgendwie nicht dran gedacht den Kassenzettel aufzubewahren Ach ja ich wohne in Baden Württemberg, ich glaube da gibts Unterschiede in den jeweiligen Bundesländern.
10 Antworten zur Frage
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Alg 2: Erstaustattung für Wohnung, Kassenzettel aufheben?
Hier findest du alles dazu.Die Kassenzettel die du hast erstmal behalten und abwarten was das Amt sagt.
ERSTAUSSTATTUNG BEI HARTZ IV
Erstausstattung bei Hartz IV
Hier noch einige Infos, auch was Schwangerschaft betrifft.
Erstausstattung bei Hartz IV Bezug
Erstausstattung Hartz IV - Wohnung Einrichtung Baby Kleidung
Hier erfährst du im Notfall Dinge, die dir kein Fallmanager des Jobcenters sagt/anbietet.
Hartz IV 4 ALG II Beratungsstellen | Hartz IV Beratung in Ihrer Nähe
Für die Schwangerschaft hab ich schon alles beantragt, da hab ich eben keine Kassenzettel benötigt, deswegen hab ich eben auch nicht dran gedacht.
Viel Glück und schenke dem Verein bloß nichts
Kassenbons sowieso immer aufheben - denn sicherlich kannst du sie
auch noch bei den Steuern geltend machen bzw. anteilmässig
erst einmal die Bewilligung abwarten und dann anschaffen -
- Gegenstände die schon angeschaft wurden, da ist kein Bedarf mehr
gegeben - Da benötigst Du auch keine Belege, weil es insoweit zu einer
Erstattung nicht kommen wird
Übernommen werden nur Kosten, die nach Antragstellung entstehen Die Handtücher und den Küchentisch wirst kaum nachträglich geltend machen können.
Darüber hinaus: Machst du Anschaffungen nach Bewilligung, mußt du die zweckgebundene Verwendung nachweisen - also jeden einzelnen Beleg aufheben.
und muss ich für alles und jeder Quittungen aufbringen?
.wenn Du die schriftl. Aufforderung dazu bekommen hast, ja!
- dürfen mir auch meine Eltern Möbel Verkaufen?
.selbstverständlich. Sie müssen aber dann wie alle anderen auch eine Quittung dafür ausstellen. Der entsprechende Betrag muss nachvollziehbar sein!
- Was ist wenn ich mehr oder weniger für die einzelnen möbel zahle muss ich mich dann rechtfertigen oder erhaltenes Geld zurück zahlen?
Soll heißen. Bewahre alle Quittungen auf, denn es könnte passieren dass Du sie vorlegen musst.
War klar dass sich nicht jeder was verkneifen kann (: Sei mal plötzlich schwanger und schlag dich ohne Hilfe von irgendjemand durch, glaub mir da achtest du nicht auf jede Kleinigkeit und schmeißt halt mal nen Kassenzettel weg.
Agapi123, geh nicht drauf ein - denn: das ist dein Leben und Du bist Du.
Andere stecken nicht in deinen Schuhen.
Alles Gute.