Abzüge hartz 4 betriebskostenerstattung

Kann mir das Amt hartz4 für einen Monat kürzen,weil ich meine Betriebskostenrückzahlung erhalten habe? Wenn nicht kennt jemand ein entsprechendes Gerichtsurteil?

8 Antworten zur Frage

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Abzüge bei Hartz 4 wegen Betriebskostenerstattung?

Ja, sie können und machen das auch. Das ist sogar zulässig.
Natürlich, sie haben die Kosten ja "vorgestreckt".
hallo.
es ist zulässig, da das monatliche geld gezahlt wird. wird es duch sparen nicht komplett gebraucht und man bekommt eine rückerstattung, so gehört es rechtmässig der ARGE.
phoebe
Wenn Sie schon länger Hartz IV empfänger sind, hat die Solidaremeinschaft die dann Ihre Miete bezahlt auch die Nebenkosten vorweg eingezahlt. Also gehört die Rückzahlung auch der Solidaremeinschaft.
Ja, das ist einem Bekannten von mir auch so ergangen. Die Betriebskostenrückerstattung wird wie ein Einkommen berechnet.
Im Grunde wird ein Einkommen aus einer Betriebskostenerstattung genauso behandelt, wie z.B. eine Steuerrückerstattung:
http://www.arbeitsagentur.de/nn_25832/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Alg-II/Hilfen/Einkommen/Einkommen-Nav.html
Unabhängig davon, wann und wie der Anspruch auf diese Zahlung entstanden ist, also egal ob Du nun einen Teil der Betriebskosten vorher selbst getragen hast oder die ARGE alles bezahlt hat, die Rückerstattung gilt als Einkommen, welches zu 100% mit dem Anspruch auf ALG II verrechnet wird. Die ARGE handelt nach meinem Kenntnisstand also vollkommen rechtmäßig.
Vielleicht könnt Ihr aber auf Grund der diesjährigen Rückzahlung mit dem Vermieter eine Verringerung der monatlichen Vorauszahlung vereinbaren, so dass Ihr beim nächsten Mal - so Ihr dann immer noch ALG II bezieht - keine, oder zumindest kaum noch eine Rückzahlung zu erwarten habt. An einer Nachforderung muss sich die ARGE dann zumindest anteilmäßig beteiligen.
ich bin ja jetzt wahnsinnig deprimiert. habe vorgestern meine betriebskostenabrechnung bekommen und mich eigentlich wahnsinng gefreut: 333,- € erhalte ich zurück!
aber dann der schock: seit einem monat beziehe ich algI & II und habe erfahren, dass ich betriebskosten, die ich im letzten jahr zuviel bezahlt habe - demzufolge mir selbst ERSPART habe - dem amt überlassen muss!
mit welcher berechtigung! dieses geld habe ich ja eigentlich gespart und an erspartes, darf nicht angerechnet werden!
noch ein punkt, welcher mich stutzen lässt, ist das wenn man als algII bezieher btriebskosten zurück zahlen muss, kommt das amt ja auch nicht dafür auf!
mit welcher begründung sollte ich denn mein erspartes jetzt ans amt zahlen? wenn ich 2 monat später arbeitslos geworden wäre, hatte ich die kohle behalten können, oder was!
fühle mich wahnsinnig verarscht! wo kann ich mich hinwenden? sollte ich mich an einen anwalt wenden oder gibt es bereit rechtskräftige urteile darüber?
eine verringerung der monatlichen vorauszahlung kann ich mit meinem vermieter nicht vereinbaren, aufgrund eines eigentümerwechsles zum 01.01.2007
Soweit ich weiß - ich bin allerdings keine Rechtsanwältin sondern nur interessierte Laie - handelt die ARGE völlig richtig, wenn sie die 333 € mit den monatlichen Leistungen als Einkommen verrechnet. In der Tat hättest Du das Geld behalten dürfen, wenn Du erst arbeitslos geworden wärst, NACHDEM Du die Rückzahlung erhalten hast. Andrerseits ist es aber auch so, dass Du meines Wissens eine Rückzahlung behalten darfst, wenn Du in der ganzen Zeit arbeitslos warst und Du dann kurz vor der Rückzahlung wieder Arbeit findest und kein ALG II mehr brauchst.
Die Begründung, weshalb das Amt so verfährt und dies sogar wohl völlig zu Recht findest Du in meiner Antwort. Etwas anderes ist mir hierzu nicht bekannt. Es gibt aber im Internet einige einschlägige Hartz IV-Foren, die sich nur mit solchen Themen beschäftigen. Vielleicht solltest Du dort noch mal Deine Frage stellen.
das ist schon richtig. Wir bezahlen aber mehr miete und nebenkosten wie die Solidargemeinschaft uns bezahlt. Was ist nun mit dem Überschüßigen Anteil?