Ab wievielen prozent lohnt sich krankenkosten einkommensteuererklärung bruttolohn 2005 anzugeben

Wenn ich es richtig verstanden habe sind es bei uns 1 Prozent vom Bruttolohn. Da sind wir drüber. In welcher Spalte der Eksterklärung trägt man dies ein? Gehen auch die sämtlichen Apothekerrechnungen?

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Ab wievielen Prozent lohnt es sich die Krankenkosten für die Einkommensteuererklärung vom Bruttolohn 2005 anzugeben

Soviel ich weiss.sind es 6 %. die jeder selber tragen muss. Alles was darüber ist, macht sich bei der Einkommenssteuererklärung bemerkbar.
mir sagte man 2% vom Brutto sind zumutbar. Trage einfach alles unter Sonderausgaben ein. Das FA wird das entsprechend kürzen und Dokumentieren.
Alles Medikamente, Heilmittel und Quartalsgebühren. Abe das die Sätze unterschiedlich sind kann ich mir nicht vorstellen.
nun wird es aber höchste Zeit für die Steuererklärung. Hier habe ich für Dich einen Auszug aus den § 32, da sich der Ansatz der außgewöhnlichen Belastungen nach Einkünften und Familienverhältnissen bestimmt:
Die zumutbare Belastung beträgt
bei einem Gesamtbetrag der Einkünfte bis 15 340 Euro über 15 340 Euro bis 51 130 Euro über 51 130 Euro
1.
bei Steuerpflichtigen, die keine Kinder haben und bei denen die Einkommensteuer
a
nach § 32 a Abs. 5 oder 6
4 5 6
zu berechnen ist;
2.
bei Steuerpflichtigen mit
a
drei oder mehr Kindern 1 1 2
vom Hundert des Gesamtbetrags der Einkünfte
entschuldigung hier fehlt plötzlich was.also 2. Versuch.moment
>Die zumutbare Belastung beträgt
-- --
über
15.340
bei einem Gesamtbetrag bis EUR über
der Einkünfte 15.340 bis 51.130
EUR 51.130 EUR
EUR
-- --
1. bei Steuerpflichtigen, die keine
Kinder haben und bei denen die
Einkommensteuer
a nach § 32a Abs. 5 oder 6
4 5 6
zu berechnen ist;
2. bei Steuerpflichtigen mit
a drei oder mehr Kindern. 1 1 2
vom Hundert des Gesamt-
betrags der Einkünfte.
Als Kinder des Steuerpflichtigen zählen die, für die er einen Freibetrag nach § 32 Abs. 6 oder Kindergeld erhält.
Irgendwie hab ich wohl nicht hinbejkommen.
die Zahlen z.B. bei 1. sind wie folgt zu verstehen:
bis 15.340 = 5 %
ab 15.340 = 6 %
ab 51.130 = 7 %
das wäre jetzt für unverheiratet ohne Kind.
Der Betrag der Einkünfte bleibt gleich, die Prozente ändern sich jeh nach Familiensituation entspechend.
Ich hoffe jetzt ist es besser zu verstehen. Nochmals Entschuldigung für das verrutsche Format.