Ab wieviel personen ist man gruppe
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Ab wieviel Personen ist man eine Gruppe?
So einfach ist es mi dem veröffentlichen nicht auch nicht in Form von Gruppenbildern. Zu beachten ist hier der § 22 des Kunsturheberrechtsgesetzes der da besagt:
Das Recht am eigenen Bild oder Bildnisrecht ist eine besondere Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Es besagt, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst darüber bestimmen darf, ob überhaupt und in welchem Zusammenhang Bilder von ihm veröffentlicht werden.
Da es sich hierbei sich um minderjährige also nicht geschäftsfähige Personen handelt können diesbezüglich die Eltern Einspruch gegen die Veröffentlichung einlegen.
Dazu führte das Landgericht Frankfurt am Main in seinem Urteil vom 19. Januar 2006 aus:
„Unter Bildnissen im Sinne des § 22 KUG versteht man die Darstellung einer natürlichen Person in einer für Dritte erkennbaren Weise. Zumeist ergibt sich die Erkennbarkeit aus der Abbildung der Gesichtszüge. Es genügt aber auch, wenn der Abgebildete – mag auch sein Gesicht kaum oder gar nicht zu erkennen sein – durch Merkmale, die sich aus dem Bild ergeben und die gerade ihm eigen sind, erkennbar ist oder seine Person durch den beigegebenen Text oder durch den Zusammenhang mit früheren Veröffentlichungen erkannt werden kann. Nicht notwendig ist, dass der Abgebildete tatsächlich von bestimmten Personen erkannt wurde. Das Recht am eigenen Bild ist bereits dann verletzt, wenn der Abgebildete begründeten Anlass hat, er könnte identifiziert werden. Nicht erforderlich ist, dass schon der flüchtige Betrachter den Abgebildeten auf dem Bild erkennen kann, es genügt die Erkennbarkeit durch einen mehr oder minder großen Bekanntenkreis. Entscheidend ist der Zweck des § 22 KUG, die Persönlichkeit davor zu schützen, gegen ihren Willen in Gestalt der Abbildung für andere verfügbar zu werden. Der besondere Rang des Anspruchs darauf, dass die Öffentlichkeit die Eigensphäre der Persönlichkeit und ihr Bedürfnis nach Anonymität respektiert, verlangt eine Einbeziehung auch solcher Fallgestaltungen in den Schutz dieser Vorschrift.“
Er will doch NUR wissen: Ab wieviel Personen ist man eine Gruppe?
Falsch. Es steht doch drunter das sie gegen eine Veröffentlichung vergehen wollen. Diesbezüglich kann man auch gegen die Veröffentlichung von Gruppenfotos vorgehen und schon kann die Schule nicht einfach so handeln wie sie will.
Legt man jetzt den Fragern die Frage in den Mund?
Lies doch mal richtig. Was regst du dich auf, ist es deine Frage, geht dich meine Antwort irgend etwas an?
Berichtige mich, wenn meine Antwort sachlich falsch ist, ansonsten lass es.
ganz ruhig bleiben, lieber KingRacer, du hast ja recht!
und zur ergänzung, niemand muss hinnehmen dass das eigene kind, egal ob einzel oder gruppnfoto, im inernet veröffentlicht wird. das geht nur mit leuten bei denen ein öffentliches interresse besteht.
Grundsätzlich braucht die Schule wirklich die Erlaubnis das Bild zu veröffentlichen. Falls Sie dagegen sind, darf die Schule das nicht tun. Ich würde es auch nicht erlauben. Das Recht ist auf Ihrer Seite. Klagen Sie, sammeln Sie Unterschriften von den andern Eltern. Sie werden erfolgreich sein. Zum Schutze Ihres Kindes. Miau
und zur ergänzung, niemand muss hinnehmen dass das eigene kind, egal ob einzel oder gruppnfoto, im inernet veröffentlicht wird. das geht nur mit leuten bei denen ein öffentliches interresse besteht.
Kinder ist mehrzahl steht aber noch nicht als Gruppe
Man darf ja auch nicht in Gruppen öffentlich saufen. Da ist eine Gruppe eine Ansammlung von mehr als 4 Personen!
So wird es dann auch wohl in anderen fällen sein