Ab wie viel jahren man gewerbe anmelden geht webdesign

bin 14, in einem monat 15.aber ich würd gern mit 16 ein gewerbe anmelden da mir webdesign sehr viel freude bereitet und es macht halt keinen spaß für nichts für höchtens 5 pages zu gestalten.

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Ab wie viel Jahren darf man ein Gewerbe anmelden?-->es geht um webdesign

http://www.schuelerjobs.de/ratgeber.php?hmenue=2&welcher=gewerbe
ZITAT:
. Mindestalter
Du musst mindestens 18 Jahre alt sein, um einen Gewerbeschein beantragen zu können! Wichtige Anmerkung: Uns erreichte am 16.10.00 ein Leserbrief von Martin , der bereits einen Gewerbeschein hat. Er hat eine Einverständniserklärung seiner Eltern unterschrieben mit zur Gewerbemeldestelle genommen. Ob das allerdings in jeder Stadt/Gemeinde so "locker" klappt, können wir nicht garantieren. Denn: Im Zweifel muss das Vormundschaftsgericht zustimmen. Also: ausprobieren!
Wo und wie bekomme ich einen Gewerbeschein?
Je nachdem, wie die zuständige Behörde in Deiner Stadt/Gemeinde organisiert ist, wendest Du Dich entweder ans Gewerbeamt oder an die Gewerbe-Anmeldestelle des Ordnungsamtes. In der Regel musst Du persönlich erscheinen. In einigen Städten ist jedoch auch eine schriftliche Anmeldung möglich. Wie es nun in Deiner Stadt geregelt wird, erfragst Du am besten durch einen Anruf bei der zuständigen Behörde.
Vor Ort musst Du dann ein kurzes Formular ausfüllen und eine Anmeldegebühr zwischen 13,00 und 26,00 Euro bezahlen. Die Höhe dieser Gebühr ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich.
Bevor Du Dich jetzt auf den Weg machst, vergewissere Dich, ob Du Deinen Personalausweis dabei hast. Bist Du nicht deutscher Staatsbürger, musst Du unbedingt auch Deine Aufenthaltsgenehmigung mitbringen.
Wenn Du eine handwerkliche Tätigkeit ausüben willst, benötigst Du zusätzlich noch eine Handwerkskarte, die Du bei der Handwerkskammer erhälst.
In der Regel wird der Gewerbeschein sofort ausgehändigt. Weitere Formalitäten fallen nicht an, es sei denn Du willst eine genehmigungspflichtige Arbeit ausüben. Deine persönlichen Daten werden nun automatisch an das Finanzamt, die Industrie- und Handelskammer bzw. Handwerkskammer und das Gewerbeaufsichtsamt weitergeleitet.
Da Deine Daten jetzt bei allen diesen Ämtern vorliegen, musst Du mit dem Finanzamt aufpassen, für das Du jetzt ein selbständiger Unternehmer geworden bist. Vom Schummeln raten wir dringend ab – der nächste Absatz verrät Dir mehr.
Und was bedeutet das nun für mich?
Mit dem Gewerbeschein bist Du jetzt ein "selbständiger Unternehmer" – egal wie groß oder klein Deine "Unternehmung" ist. Wenn Du also jetzt als Unternehmer für jemanden arbeitest, musst Du über Dein Honorar eine Rechnung schreiben und Deinem "Arbeitgeber" überreichen.
Außerdem musst Du als Unternehmer am Ende eines jeden Jahres eine Steuererklärung schreiben und beim Finanzamt einreichen. Denn bei gewerblichen oder selbständigen Tätigkeiten wirst Du einkommens- und umsatzsteuerpflichtig:
Liegt Dein voraussichtlicher Jahresumsatz aus selbstständiger Tätigkeit unter 16.620,00 Euro, gilt die "Kleinunternehmerregelung". Das bedeutet: Du musst keine Umsatzsteuer in Deinen Rechnungen angeben. Aber Du musst in jedem Fall eine Umsatzsteuererklärung beim Finanzamt einreichen.
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Tipp
Wenn Du noch mehr Infos zum Thema Steuererklärung benötigst, rufst Du am besten mal bei Deinem Finanzamt an. Zuständig ist in der Regel das Finanzamt, bei dem auch Deine Eltern ihre Steuererklärung abgeben. Die Mitarbeiter der Finanzämter unterliegen einer Beratungspflicht – sie sind also nicht nur zum Geldeintreiben da Außerdem gibt es in jedem Finanzamt Broschüren zu diesem Thema. Bei steigendem Einkommen empfehlen wir allerdings auch ein Gespräch mit einem Steuerberater.
/ENDE ZITAT
PS: ich will nicht 100 falsche meinungen haben, wie es üblich ist.