Ab welcher betriebsgröße braucht man datenschutzbeauftragten

Das ist die Frage in einer Hausaufgabe von mir.

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Ab welcher Betriebsgröße braucht man einen Datenschutzbeauftragten?

Sofern Unternehmen personenbezogene Daten zum Zwecke der geschäftsmäßigen Übermittlung an andere Stellen erheben oder verarbeiten, sind sie unabhängig von der Mitarbeiterzahl verpflichtet, einen Betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu ernennen.
Der Datenschutzbeauftragte in einem privaten Betrieb wirkt auf die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen hin. Dabei soll er insbesondere die ordnungsgemäße Anwendung der Computer und Computerprogramme überwachen. Ein wesentliches Augenmerk liegt dabei darauf, dass ausschließlich Befugte eine nur auf den Zweck beschränkte Verarbeitung vornehmen können und dass der Eigentümer der Daten sein Selbstbestimmungsrecht auf Auskunft, Korrektur, Sperrung und Löschung wahrnehmen kann. Außerdem obliegt ihm die Schulung der Mitarbeiter, um sie für die Belange des Datenschutzes zu sensibilisieren.
Der Datenschutzbeauftragte ist in seinem Gebiet weisungsfrei und unabhängig von Vorgesetzten. Er darf wegen Erfüllung seiner Aufgaben nicht benachteiligt werden.
Quelle: wiki
http://www.osnabrueck.ihk24.de/produktmarken/recht_und_fair_play/recht/Datenschutzbeauftragter.jsp