Ab welchem jahr man autoführerschein roller 125 ccm fahren
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Ab welchem Jahr kann man mit einem Autoführerschein auch Roller 125 ccm fahren?
Wer noch einen alten Autoführerschein hat darf damit bei uns auch Leichtkrafträder und Roller bis 125 ccm und 15 PS fahren.
Mit der bis Anfang 2013 notwendigen Umsetzung der neuen EU-Fahrerlaubnisrichtlinie in nationales Recht entfällt die Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h für unter achtzehnjährige Klasse-A1-Führerscheininhaber - der Führerschein Klasse A1 soll die erste Stufe eines Stufenführerscheins werden, wobei jedoch weiterhin eine praktische Prüfung erforderlich sein wird. Es bleibt abzuwarten, ob in Deutschland auch die in Österreich, Italien und Frankreich gültige EU-Regelung übernommen wird, welche es Besitzern des regulären Autoführerscheins erlaubt, Krafträder bis 125 cm³ ohne Beschränkungen zu führen.
Leichtkraftrad – Wikipedia
Genau - die Übernahme dieser EU-Regelung meinte mein Roller-Verkäufer auch.
.Zitat: "Es bleibt abzuwarten, ob in Deutschland auch die in Österreich, Italien und Frankreich gültige EU-Regelung übernommen wird, welche es Besitzern des regulären Autoführerscheins erlaubt, Krafträder bis 125 cm³ ohne Beschränkungen zu führen." Das drückt wohl eher ein in den Sternen stehendes Wunschdenken aus, zumal auch die Umsetzung der EU Richtlinie eine praktische Schulung und Prüfung vorsieht, Zitat: "wobei jedoch weiterhin eine praktische Prüfung erforderlich sein wird". Und genau diese, sowie die vorherige praktische Schuling auf dem Zweirad hat der Inhaber einer bisherigen Klasse B nie gemacht. Somit fällt das weder unter Bestandsschutz , noch unter EU Recht. Eine Fahrerlaubnis, die der betreffende NIE abgelegt hat, wird er hoffendlich auch nie bekommen. Ist nicht bös gemeint, aber besser ist das.
.man stelle sich folgendes Szenario vor: ein Inhaber der Klasse B, NIE auf einem Motorrad geschult, geschweige denn geprüft, dürfte plötzlich motorrad, 125cm³, 15PS, selbstverständlich ohne jede Geschwindigkeitsbegrenzung, fahren! DAS steht so nicht im EU Recht.
Ich habe den Führerschein Klasse 3 und ich darf damit LKW und Motorrad fahren, ohne jemals eine besondere Schulung gemacht zu haben.
.Du hast Bestandsschutz, das ist ein himmelweiter Unterschied. Stell Dir mal die ganzen, ich sag mal, Hippies vor, die gerade 18jährig, mit Ach und Krach die B geschafft haben, plötzlich dürften die mit mehr oder weniger aufgemotzten 125ern durch die Botanik brettern, ohne jemals etwas über Fahrdynamik, Bremsverhalten etc. von Zweirädern gelernt zu haben. Das ist ganz bestimmt nicht im Sinne des Erfinders.
Mit 18 dürfen sie bereits mit aufgemotzten Autos durch die Gegend brettern, da ist ein Leicht-Motorrad mit 15 PS uninteressant.
.haste eigentlich auch wieder recht, ob die sich mit nem GTI oder ner aufgemotzten 125er die Platte einrennen, im letzteren Fall bleibt sogar der Sachschaden noch geringer und, ganz wichtig, da kann höchstens noch einer den Löffel weglegen, im GTI günstigstenfalls gleich fünf.
.is Quatsch, für den Roller mit 125cm³ brauchst Du auch auf absehbare Zeit min. die A1. Die kannst Du gleichzeitig mit der B machen, aber Fahrstunden und praktische Prüfung sind extra. Wenn Du 125cm³ Roller fahren darfst, darfst Du ja auch 125cm³ Motorrad fahren.
.sollte der Roller mehr als 15PS haben, brauchst Du dafür sogar die "richtige" A.