Ab welchem betrag ist man hilfebedürftig

Da du das im Zusammenhang mit dem Krankenkassenkassenbeitrag fragst, gehe ich mal davon aus, du machst dir Gedanken, wie du in Zukunft als Pflichtversicherter deine Beiträge bezahlen sollst. Die Gesundheitsreform sieht dazu vor, dass Versicherte, die in Folge der Zahlung der Beiträge hilfebedürftig nach SGB II würden, "finanziell nicht überfordert werden". http://www.die-gesundheitsreform.de/gesundheitsreform/ueberblick/neue_gesundheitsversicherung/index.html Hilfebedürftig nach SGB II ist , wer nach Abzug der Krankenkassenbeiträge und der Warmmiete weniger als 345 Euro monatlich zum Leben hat.

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