Ab wan fängt sexuelle nötigung
immer dann - wenn es ohne die Einwillung der Frau geschieht.
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Ab wan fängt sexuelle Nötigung an?
wenn der oder die eine partnerin unter 18 ist und der andere 3 jare älter ist. und wenn es keine einwilligung eines partner gibt.
gilt sowohl für mann als auch für frau.
nur in de meisten fälle sind frauen die nopfern
mit dem Alter hat das nix zu tun - die kann es in jedem Alter geben
Kurztext: sexuelle Nötigung ist unabhängig vom Geschlecht und von der Intensität der Gewalt. Es kann sich auch um eine Drohung handeln. Zungenkuss und "Begrapschen" fallen nach der Definition der Quelle WIKIPEDIA aus.
Quelle: Sexuelle Nötigung – Wikipedia
Wegen sexueller Nötigung wird bestraft, wer unabhängig von seinem Geschlecht, eine andere Person mit Gewalt oder durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist, nötigt, sexuelle Handlungen des Täters oder eines Dritten an sich zu dulden oder an dem Täter oder einem Dritten vorzunehmen. Die Gewalt kann überwältigend oder den Willen beugend sein.
* Die Intensität der Gewalt ist dabei unerheblich, sie muss sich gegen Personen richten. Handelt der Täter nicht mit Gewalt, sondern greift er zur Drohung, so muss eine Gefahr für Leib und Leben angedroht werden.
Bei Drohungen von geringerer Intensität kann allenfalls - anstatt nach § 177 StGB - aufgrund des Tatbestandes der Nötigung gemäß § 240 StGB eine Bestrafung erfolgen.
Der Begriff der sexuellen Handlung definiert der Gesetzgeber in § 184f StGB: Sexuelle Handlungen sind solche, die nicht unerheblich sind. Wo sich die untere Schwelle befindet, ist umstritten. Jedoch wird man dies bei einem Zungenkuss verneinen dürfen, auch das "Begrapschen" scheidet aus. Es verbleibt dann aber möglicherweise die Strafbarkeit wegen Beleidigung nach § 185 StGB. Die obere Schwelle der sexuellen Nötigung zur Vergewaltigung liegt in der Penetration des Körpers. Dabei ist es unerheblich, ob das Eindringen mit einem Gegenstand oder einem Körperteil erfolgt. Der Beischlaf oder das Eindringen gegen den Willen des Opfers ist stets eine Vergewaltigung.
Wenn Handlungen,Manipulationen, Situationen bedrohlich, unangenehm, eklig, unerwünscht sind, egal in welchenm Alter, egal, ob durch Oma, Opa, Mutter, Vater, "Freunde", Onkel, Tante, Nachbarn.
Unabhängig vom Geschlecht des Nötigenden und des dem Ausgesetzten.
Man muß immer davon ausgehen, daß es nicht einmalig sein wird, daß man, wenn man duldet, auch ermutigt, daß es noch anderen, jüngeren Opfern so geht, die geschützt werden müssen. Niemals dulden. Die Situation unterbrechen, aufstehen, "nein" sagen.
Bitte keine Rücksicht auf Familie oder Stand nehmen, denn die tun es auch nicht.
Bedenke: nicht Du hast was Schlimmes getan,Du bist Opfer