Ab man mahnung verschicken

Habe Montag eine Rechnung bekommen und am Mittwoch kam schon eine Mahnung.

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Ab wann darf man eine Mahnung verschicken?

Wenn Du den Zahlungsbeleg hast, wuerde ich den kopieren und Ihnen, mit der Mahnung zusenden. Vielleicht auch die Rechnungsnr. in einem Begleitbrief angeben. Da Du ja wahrscheinlich kein Geschaeft hast, mußt Du als Privatier Deine Rechnungen normalerweise sofort netto zahlen. Deshalb verstehe ich das mit der Mahnung auch nicht.
Du wirst ja sicherlich einen Kontoauszug haben, der bestätigt, dass das Geld dich verlassen hat. Also würde ich auf eine solche Mahnung, die ja meistens noch als Zahlungserinnerung gehandelt wird, gar nicht reagieren. Wann ein Unternehmen mahnt, ist ganz seine Sache, da gibt es keine Vorschriften. Zwei Tage ist natürlich schon krass. Übrigens das Märchen mit den drei Mahnungen bis zur gerichtlichen Vollstreckung ist übrigens auch Quatsch. Denn ich kann im Prinzip immer einen Mahnbescheid für einen säumigen Schuldner beantragen, selbst wenn ich gar nicht gemahnt habe.
,Chipie