Ab ist man mitglied kirche

Sind die Eltern in der Kirche und das Kind erhält seine erste Lohnsteuerkarte, ist das Kind automatisch auch Mitglied. Ist diese Kind allerdings nicht getauft, ist es eigentlich kein Mitglied. trotzdem wird Kirchensteuer veranlagt?

10 Antworten zur Frage

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Ab wann ist man Mitglied der Kirche?

Evangelische Landeskirchen setzen den Beginn der Kirchenmitgliedschaft auf den Monat nach Taufe oder Beitritt.
Wenn die Gemeinde eine LStKarte auf Grund der Religion der Eltern ausgibt, soll man dagegen reklamieren. Ein formeller Kirchenaustritt eines Ungetauften kann nicht erfolgen, weil er ja gar kein Mitglied war.
.das sehe ich genauso - nur wie lange kann man die gezahlte Kirchensteuer zurückfordern?
Da bin ich überfragt. Es gibt Termine, ab denen ein Steuerbescheid rechtskräftig geworden ist. Bei aktuellen Bescheiden soll man Widerspruch einlegen, was aber schwierig ist, wenn du selbst im Formular eine Konfession angegeben hast. Falls es um die KiSt beim Lohnabzug des laufenden Jahres geht: Sofort neue Steuerkarte besorgen und in einer späteren Einkommensteuereklärung "keine Konfession" angeben. Rechne dann mit Rückfragen des Finanzamts.
Nein, in den Fällen dürfte Kirchensteuer nicht eingezogen werden.
Aus der Kirche kann man übrigens und unkompliziert austreten. Dazu muss man sich mit der Kirche noch nicht einmal auseinandersetzen beziehungsweise mit ihr Kontakt aufnehmen. Man muss lediglich ein Amt aufsuchen, welches der Kirch sehr nahe ist – nämlich das Standesamt. Allerdings ist der Kirchenaustritt nicht auf jedem Standesamt möglich, sondern nur in der Stadt, in welcher man seinen Hauptwohnsitz angemeldet hat. Die ganze Abmeldung beziehungsweise der Austritt dauert in aller Regel keine fünf Minuten – und ist ohne Angabe eines Grundes möglich. Die Kosten für den Verwaltungsakt belaufen sich je nach Gemeinde auf rund 10 bis 20 Euro. Seine Lohnsteuerkarte kann man allerdings nicht sofort umschreiben lassen, denn bis der Austritt sämtliche mit eingebundenen Behörden durchlaufen hat, sind schnell zwei Wochen vergangen.
http://www.misterinfo.de/publish/finanzen/steuer/kirchensteuer-zahlen-oder-besser-aus-der-kirche-austreten
Da musst du aber beachten, dass die Kirche einen Austritt, der nur vor einer staatlichen Behörde stattfindet, eigentlich nicht anerkennt. Gesetzlich bist du also "religionstechnisch" gesehen immer noch dem Kirchenrecht unterstellt.
Mitglied wird man durch die Taufe. Wenn jemand nicht getauft ist, muss er auch keine Kirchensteuer zahlen.
Also zumindest mal nicht an die römisch-katholische Kirche. Wenn das Kind eine andere Religion annimmt, kann es glaub schon sein, dass es dort zahlen muss. Das weiß ich aber nicht.
kirchensteuerrechtlich macht sich das der Staat aber viel einfacher. z.B: waren nach der "Wiedervereinigung" erst mal alle ehemaligen DDR-Bürger per se Kirchenmitglieder und hatten auf ihrer Lohnsteuerkarten den ev/kath Vermerk, alle die dann doch keine Kirchensteuer zahlen wollten und auch nie mit irgendeiner Kirche was am Hut hatten, mussten erst mal eine Erklärung abgeben, dass sie nicht Kirchenmitglied sind.
Ich könnte mir vorstellen, dass auf so mancher allerersten Lohnsteuerkarte auch der ev/kath Vermerk auftaucht, bloß weil vielleicht die Eltern Kirchensteuer zahlen.
Das kann ich dir jetzt nicht beantworten, da ich das deutsche System zu wenig kenne.
Durch die Taufe wird man zwangsweise, ohne das man eine persönliche Entscheidung getroffen hätte kirchensteuerpflichtig. Vor allem kann man in vielen Ländern noch nicht mal austreten. In Deutschland kann man austreten, aber man muss oft eine Gebühr zahlen für einen Austritt aus einer Organisation in die man eigentlich nie willentlich eingetreten ist. (Da man unter 14 war, war man ja noch nicht mal eingeschränkt geschäftsfähig und ein solcher "Vertrag" sollte somit null und nichtig sein.