Ab dürfen verzugszinsen berechnet werden ist rechnung fällig zahlungsziel

Für Deutschland gilt folgendes: "BGB § 286 Verzug des Schuldners *) Leistet der Schuldner auf eine Mahnung des Gläubigers nicht, die nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgt, so kommt er durch die Mahnung in Verzug. Der Mahnung stehen die Erhebung der Klage auf die Leistung sowie die Zustellung eines Mahnbescheids im Mahnverfahren gleich. Der Mahnung bedarf es nicht, wenn 1. für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist, 2. der Leistung ein Ereignis vorauszugehen hat und eine angemessene Zeit für die Leistung in der Weise bestimmt ist, dass sie sich von dem Ereignis an nach dem Kalender berechnen lässt, 3. der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert, 4. aus besonderen Gründen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen der sofortige Eintritt des Verzugs gerechtfertigt ist. Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet; dies gilt gegenüber einem Schuldner, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden ist. Wenn der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung oder Zahlungsaufstellung unsicher ist, kommt der Schuldner, der nicht Verbraucher ist, spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug. Der Schuldner kommt nicht in Verzug, solange die Leistung infolge eines Umstands unterbleibt, den er nicht zu vertreten hat.

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Ab wann dürfen Verzugszinsen berechnet werden und wann ist diese Rechnung überhaupt fällig? Zahlungsziel: sofort

Eine Rechnung hat meistens ein Datum, wann sie fällig wird. Steht dort nichts, musst du innerhalb 4 Wochen bezahlen. Ab dann werden Verzugszinsen berechnet. Zahlungsziel sofort bedeutet 14 Tage.
Sofort heißt sofort, aber drei Werktage darf man schon warten.
Einen solchen Termin zu gebrauchen ist üblich, aber blöd. Er sollte immer berechenbar sein, z. B. "3 Tage nach Erhalt", "bis zu. hier eingehend".
Verzugszinsen werden in der Regel erst ab der 1. Mahnung berechnet. Allerdings sehen vereinzelte Geschäftsbedingungen schärfere Regeln vor.
Wenn jemand gleich nach der 1. Mahnung ohne die Zinsen zahlt, geht bei Alltagsgeschäften nur ein geringes Risiko ein, dass die Zinsen nachgefordert werden.
sofort" ist keine nach dem Kalender bestimmbare Frist. Damit gelten die 30 Tage bzw. die erste Mahnung