Ab beginnt zahlungsfrist

Es gibt unterschiedliche Auffassungen hierzu. Ich habe irgendwann mal gelesen, dass es so gilt, wie es der Anbieter / Verkäufer schreibt - er muss ein Datum des Beginns angeben, welches er wählt soll dann egal sein. Andere kontern mit OLG Saarbrücken und sagen Rechnungseingang. Was stimmt denn nun? für

8 Antworten zur Frage

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Ab wann beginnt das Zahlungsfrist?

Das ist davon abhängig davon was der Lieferant in seinen Zahlungsbedingungen hat.
Üblicherweise ist das auf der Rechnung vermerkt, wenn nichts vermerkt ist, dann ist die Rechnung sofort nach Rechnungseingang fällig.
Ansonsten ist die Zahlungsfrist frei vom Lieferanten wählbar.
Ein Beispiel:
14 Tage - 2 %, 30 Tage netto
Wenn ich also auf meine Rechnungen schreibe: Zahlungsfrist beginnt mit dem Rechnungsdatum
Dann Zahlungsbedingungen, dann gilt 14Tg z.B. nach RE Dat, oder?
Ach - gibt es dazu ein Urteil oder einen §?
Da sollte dann auf der Rechnung stehen:
Zahlungsziel: 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug
Zahlungsziel – Wikipedia
Ja,! Genauso hatte ich das in Erinnerung - irgendwas mit §284 oder so.
lt. § 271 BGB ist der Kaufpreis sofort fällig, sobald der Kunde die Ware erhält, wenn nichts anderes vereinbart wird. Alles was die Zahlung verlängert ist frei wählbar.
Nach §271 BGB ist die Zahlung sofort fällig (die gekaufte Artikel oder Dienstleistung übrigens auch. Man kann natürlich andere Bedingungen vereinbaren.
Die Zahlungsfrist beginnt mit Erhalt der Ware bzw. der Rechnung. Erst wenn der Schuldner die Rechnung hat, kann er logischerweise bezahlen. "Sofort fällig" ist dehnbar, wenn du den Schuldner einer Rechnung zusendest und er soll es überweisen, so halte ich 7-10 Tage noch für "sofort". Bedenke die übliche Banklaufzeiten von bis zu 3 Arbeitstagen.
Wenn ich also schreibe Als Beginn der Zahlungsfrist gilt das RE Datum und ab da 14 Tage 2% - muss der Kunde doch dann innerhalb der Frist zahlen, oder nicht.
Ist doch dann ein Kredit.
Klar kannst du das schreiben und klar muss der Kunde auch innerhalb der Frist bezahlen, dennoch gibt es einen gewaltigen Haken: Du musst nachweisen, dass der Kunde die Rechnung erhalten hast.
Sonst kannst du dir es ja einfach machen und das Datum von heute nehmen, aber die Rechnung erst in 14 Tagen absenden und so ist der Kunde in Zahlungsverzug. Daher habe ich auch geschrieben:
Die Zahlungsfrist beginnt mit Erhalt der Ware bzw. der Rechnung.
Mach es dir einfach und schreiben doch ein Datum: Die Rechnung ist bezahlbar bis zum XX.XX.2011. So gibt es keine Missverständnisse.