Ab beginnt rufmord

Es gibt eine Person, die ständig Lügen über mich verbreitet und so die gegen mich aufhetzt. Natürlich sind auch die Schuld die leichtgläubig jeden Dreck glauben, ohne mich danach zu fragen. Aber kann man das schon als Rufmord zählen? Wie öffentlich muss das sein? Würde das Notwehrrecht dafür gültig sein, ich würd mir gleich nen Zug nehmen. Und das Problem wäre heute schon gelöst

4 Antworten zur Frage

Bewertung: 2 von 10 mit 1342 Stimmen

Videos zum Thema
YouTube Videos

Ab wann beginnt Rufmord?

Hörte dass familiäre Angelegenheiten davon ausgenommen wären. Was aber, wenn auch nicht familiäre Personen darin involviert wären? Ab wann greift das Ganze?
Angenommen ich würde jetzt eine Aktion starten und versuchen einer Person das Leben zu zerstören. Ich verbreite Falschinformationen dass sie Gewaltverbrechen ausgeübt hätte etc. - ich denunziere ich sie - ich nehme ihr jegliche Glaubwürdigkeit. Ich verwende persönliche Infos gegen sie.
Wie lang dauert es bis gegen mich ein Strafverfahren laufen könnte?
So oder sowas ähnliches ist gegen mich im Gange.
Versuche als Gegenmaßnahme alle beteiligten Personen möglichst effizient aus meinem gesamten Leben auszuschließen. Ist aber gar nicht mal so einfach.
Sicher ist nur dass ich sofern ich die nötigen Mittel habe zurückschlagen werde und dann ist Ende im Gelände.
Um Schwarzenegger zu zitieren "I´ll be back" Und dann zahle ich das den Leuten dreifach zurück. Könnte ich mich nicht beherrschen, ich wäre definitiv heute noch vorbeigefahren mit ein paar Jungs und hätte "Hallo" gesagt. Ich glaube danach hätte ich nie wieder was gehört. Aber ich mach das auf die legale Tour Das ist weitaus befriedigender.
Der Witzt ist ja sowieso: Ist dein Ruf nur einmal weg, dann glauben dir nur noch die engsten Freunde irgendwas. Egal welche Beweise du vorbringst, niemand glaubt dir. Es ist sinnlos zu reden. Die sehen was sie sehen wollen. Da hilft: Wegziehen. Möglichst ohne die Adresse rauszugeben.
Den umgangssprachlichen "Rufmord" gibt es im Strafgesetzbuch nicht.
Das Behaupten oder Verbreiten einer ehrenrührigen Tatsache in Beziehung auf einen anderen stellt eine üble Nachrede gemäß § 186 StGB dar, wenn die besagte Tatsachenäußerung nicht erweislich war ist. Die Nichterweislichkeit der ehrenrührigen Tatsache ist eine objektive Strafbarkeitsbedingung, die nicht vom Vorsatz des Täters umfasst sein muss. Der Täter trägt das Risiko einer ergebnislosen Wahrheitsfindung; gelingt der Wahrheitsbeweis, scheidet eine Bestrafung nach § 186 StGB aus; anderenfalls ist eine Bestrafung möglich, auch wenn der Täter an die Richtigkeit seiner ehrenrührigen Tatsachenbehauptung geglaubt hat. Wird wider besseres Wissen in Bezug auf einen anderen eine ehrenrührige unwahre oder kreditgefährdende Tatsache behauptet oder verbreitet, so liegt eine Verleumdung nach § 187 StGB vor. Während der Tatsachenbegriff und die Art der Kundgabe bei beiden Straftaten identisch sind, unterscheidet sich die Verleumdung von der üblen Nachrede dadurch, dass sie auch kreditgefährdende Tatsachen einschließt, die Tatsache unwahr sein muss und dass der Täter wider besseres Wissen, also mit direktem Vorsatz, handeln muss. Ein Behaupten liegt vor, wenn man etwas nach eigener Überzeugung als gewiss darstellt. Ein Verbreiten ist die Weitergabe von Mitteilungen als fremdes Wissen. Gegen solche Handlungen ist auch ein zivilrechtlicher Unterlassungsanspruch gegeben, der im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes verfolgt werden kann. Allerdings muss man eine konkrete Handlung auch glaubhaft machen können.
Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline!
Rufmord - Infos und Rechtsberatung
Wen es dir zu bunt wird.
Rufmord - Anzeige erstatten und begründen Sie so!
Rufmord - Anzeige erstatten und begründen Sie so