65 altersrente beziehe fällt unfallrente weg

Die Altersrente bei gleichzeitigem Bezug von Unfallrente wird gekürzt Immer wieder tauchen dazu Fragen bei uns im Forum auf. Hier nun mal der Versuch, die Zahlen an einem konkreten Beispiel nachvollziehbar darzustellen. Wer einen Arbeits- oder Wegeunfall oder eine Berufskrankheit erlitten hat und davon eine MdE von mindestens 20%, bei Selbstständigen 30% zurückbleibt, erhält von der Berufsgenossenschaft eine Unfall- oder Berufskrankheitsrente. In vielen Fällen wird dadurch die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung gekürzt. Wann und in welchem Umfang erfolgt dies? Altersrente Wird die Altersrente bei gleichzeitigem Bezug von Unfallrente gekürzt? Die Unfall- oder BK-Rente, die als Rente auf Dauer von der Berufsgenossenschaft anerkannt wurde, wird lebenslang ungekürzt gezahlt wird. Eine Anrechnung auf Arbeitsentgelt oder auch auf das Arbeitslosengeld 1 erfolgt nicht. Nur die gesetzliche Rente wird bei Überschreiten bestimmter Werte gekürzt. Die Vorschriften über die Anrechnung der Rente der Berufsgenossenschaft auf die gesetzliche Rente befinden sich in § 93 des SGB VI. Der Gesetzgeber wollte mit diesen Ruhensvorschriften eine Überversorgung verhindern. Welch ein Hohn für eine große Anzahl von Betroffenen. Ein Verunfallter oder Berufserkrankter soll demnach bei Bezug der berufsgenossenschaftlichen und der gesetzlichen Rente nicht besser gestellt sein, als ein Arbeitnehmer vor dem Unfall oder der Berufserkrankung. Deshalb ist die Obergrenze, die beim Zusammentreffen der beiden Renten vorgegeben wird, der fiktive Nettoverdienst vor dem Unfall oder der Berufserkrankung. Diese Obergrenze wird als Grenzbetrag bezeichnet und errechnet sich aus 70% des Jahresarbeitsverdienstes. Weitere Infos unter: Unfallrente und Altersbezüge - Wie erfolgt die Berechnung der Abzüge? - Forum für Unfallopfer Unfallrente und Altersbezüge - Wie erfolgt die Berechnung der Abzüge? - Forum für Unfallopfer

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Wenn ich 65 bin und altersrente beziehe,fällt dann die unfallrente weg?

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