3 arbeit wie wird berechnet jemand sagen versteuert

Also ich habe seit dieser Woche und nächste Woche Urlaub. Habe eine normale Arbeit Einen 400 € Job und meine dritte Tätigkeit. Von 6 Uhr - 12 Uhr Restaurant putzen. 15 € die Stunde. Also mache ich für 2 Wochen. Wird alles mit Papieren gemacht, mit welcher Lohnsteuerklasse wird es ausbezahlt mit der 5?

14 Antworten zur Frage

Bewertung: 3 von 10 mit 1613 Stimmen

Videos zum Thema
YouTube Videos

3. Arbeit wie wird die berechnet? Kann jemand sagen wie es bei mir versteuert wird?

Für jeden zweiten- und weiteren Job kommst Du in die LSt.-Klasse VI.
Beachte auch, dass die Geringverdienerjob’s zusammegerechnet werden pro Monat.
Kommst Du in Summe über 400,- €, wirst Du in jenen mit Deinem Arbeitnehmeranteil SV-pflichtig.
Zahle ich deine bei der Steuerklasse 3 mehr steuern?
Nein.
Das ist ja der Sinn der Lohnsteuerklasse III:
Wenn DU verheiratet bist, habt Ihr die IV / IV oder, auf Antrag die III / V, wobei der mit dem geringeren oder keinem Verdienst in die SKL V, der Andere in die SKL III geht. Lohnt sich aber erst bei einem Verdienstverhältnis von ca. 40% : 60%.
Ok habe verstanden und diese Nebentätigkeit die ich jetzt mache wird mit Lohnsteuerklasse 6 versteuert und SV pflichtig habe ich richtig verstanden?
Bis dahin hast Du’s weitgehend richtig verstanden.
Nur, wegen der Nebentätigkeit:
Nehmen wir an, Du hast im Monat 5 Nebentätigkeiten mit je 120,- €.
Mit jeder einzelnen der NT würdest Du zwar theoretisch unter der Geringverdienergrenze liegen. Aber es werden nun mal alle NT zusammengerechnet, also in meinem Beispiel 600,- € / Monat. Hier wirst Du mit Deinem Arbeitnehmeranteil SV-pflichtig.
Du kannst ja noch mal bei Deiner Krankenkasse oder Rentenversicherung nachfragen, eie können’s speziell für Deinen Fall ausrechnen.
Einen ersten Überblick kriegst Du auch über „Brutto-Netto-Lohnrechner“.
ok ich verdiene in 400 € Job 17,39 € am Tag Netto.
Ich fange am 13.03.2012 wieder zu arbeiten an fahre nur Montag bis Freitag also habe ich bei 400 € in Monat März nur 260,85 € verdient.
Naja, dann ist doch alles im grünen Bereich.
Und Dein 2. Nebenjob?
Meine 2 Nebenjob ist nur für 2 Wochen kriege aber dort 15 € die Stunde und arbeite 14 Tage 6 Stunden täglich.
Also 84 Stunden arbeite ich, während ich bei meinen normalen Beruf Urlaub habe von.
Arbeite seit 27.02.2012 dort bis 11.03.2012
Fange am 13.03.2012 wieder arbeiten an.
Und von 27.02.2012 bis 11.03.2012 verdiene ich 1.260 € Brutto.
Naja, dann kannst Du doch die monatliche Summe Deiner Nebenjobs ausrechnen.
Ok dann werden 1.260 € Brutto + 260,85 € Netto zu Brutto zusammengerechnet und habe ich dann 1.520,85 € Brutto auf Lohnsteuerklasse 6 ausgezahlt?
Auf 1.260,- hast Du ja LSt.Klasse III.
Nebenjob bleibst Du summa summarum unter 400,-. Also keine SV-Abzuge.
Die Steuer wird nach Jahresende über die Steuererklärung ausgeglichen.
Nein die 1.260 € sind diese 2 Wochen die ich in Restaurant arbeite also mein zweiter Nebenjob auf Steuerklasse 6 und mein erster ist 400 € Job aber ich arbeite da nicht ein ganzen Monat deswegen 260,85 €
Meine Güte, Du kannst Einen „Top“ beschäftigen.
Normalerweise unterliegst Du in Deinem Fall der SV-Pflicht für den. LSt. ist vtl. auch fällig.
Der andere Nebenjob ist dann brutto = netto.
Wegen der SV-Pflicht: Sag’ dem Arbeitgeber erst mal nichts, das müsste er selber wissen. Man muss ja keine schlafenden Hunde wecken.
Die Steuererklärung machst Du aber selber, versprochen?
Ist ganz einfach auszufüllen.
VG, A.
Die Lohnsteuerklasse hat wirklich nichts zu tun mit der Anzahl der Jobs. Den SteuerSATZ meinst du bestimmt. Der ändert sich mit der Höhe der Gesamteinkünfte aus allen sieben Steuereinkunftsarten in der Summe minus der Aufwendungen.