21 jähriger sexuellen kontakt 16 haben keine schutzbefohlenen
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Darf ein 21-Jähriger sexuellen Kontakt mit einer 16-Jährigen haben, wenn sie oder er keine Schutzbefohlenen sind?
Wer es mir nicht glaubt:
§ 182 Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen
Eine Person über achtzehn Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie
1.
unter Ausnutzung einer Zwangslage oder gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder
2.
diese unter Ausnutzung einer Zwangslage dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie
1.
sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder
2.
diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,
und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
In den Fällen des Absatzes 2 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.
In den Fällen der Absätze 1 und 2 kann das Gericht von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn bei Berücksichtigung des Verhaltens der Person, gegen die sich die Tat richtet, das Unrecht der Tat gering ist.
Was du unter Schutzbefohlenen verstehst, weiss ich nicht, aber erlaubt ist es nicht, egal ob es beide Seiten wollen
Viel Spass beim finden des entsprechenden Paragraphen im StGB.wird schwer werden.
es ist erlaubt.
bei einem 16 jährigem mädchen unterstellt der gesetzgeber schon ein gutes maß an sexueller selbstbestimmung.
Nein, das ist verboten. Straffrei ist sexueller Kontakt, wenn beide Partner über 14 oder unter 18 Jahre alt sind. Dabei darf der oder die Ältere nicht ein so genannter Schutzbefohlener sein. Sex zwischen einer 14jährigen und ihrem 17jährigen Freizeitbetreuer zum Beispiel. Als Schutzbefohlene gelten außerdem Lehrer, Sporttrainer oder ähnliche Personen. Dann spielt Freiwilligkeit keine Rolle mehr, sondern es besteht der Strafbestand des "Missbrauch von Abhängigkeit durch Schutzbefohlene"!
Dieser Link ist die Quelle und wirklich gut, schau mal rein!
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