1953 geb habe 45 arbeitsjahre am 01 09 2015 kan rente gehen ohne abzüge

„Bei den geforderten 45 Jahren für die neue abschlagsfreie Altersrente zählen auch freiwillige Beiträge mit. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass mindestens 18 Jahre mit Pflichtbeiträgen vorhanden sind. Wann diese 18 Jahre erfüllt wurden, ist dabei unerheblich. Allerdings werden Pflichtbeiträge aufgrund des Bezugs von Arbeitslosenhilfe und Arbeitslosengeld II auch hier nicht mitgezählt. Pflichtbeiträge von Handwerkern und anderen Selbständigen, die früher zeitweise im 2-Monats-Rhythmus gezahlt wurden, werden für die 18 Jahre voll berücksichtigt. Das gilt aber nicht für die Feststellung der 45-jährigen Wartezeit.“ „Wer 45 Jahre Beiträge gezahlt hat, kann weiterhin mit 65 Jahren ohne Abzüge in Rente gehen. Dazu zählen auch Zeiten der Erziehung von Kindern bis zu deren zehnten Lebensjahr. Zeiten der Arbeitslosigkeit zählen aber nicht dazu.“ Sprich: Ab dem 01.09.2015 Du müsstest es jedoch vorher beantragen. Melde dich mal bei der Rentenstelle

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Ich bin 1953 geb. habe 45 Arbeitsjahre am 01.09.2015 voll ,wann kan ich in Rente gehen ohne Abzüge

Am 01.09.2015 ist er aber noch nicht 65.
"Vorher beantragen" - auf den Gedanken wäre er sonst wohl nicht gekommen.
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