18 jähriger 15 schlafen freundlich mich sicher

Nein! Sex mit unter 18-jährigen gibt 4 Jahre Zuchthaus

6 Antworten zur Frage

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Darf ein 18 jähriger mit einer 15 jährigen schlafen? es wäre freundlich wenn sie sogar einen § für mich hätten damit ich ganz sicher sein kann.

Trotzdem: Sex mit Minderjährigen ist strafbar.
Wenn sie zustimmt dann ist es OK.steht bei
§ 182 StGB
Sexueller Missbrauch von Jugendlichen
Eine Person über achtzehn Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch missbraucht, dass sie
unter Ausnutzung einer Zwangslage oder gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt oder
diese unter Ausnutzung einer Zwangslage dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch missbraucht, dass sie
sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt oder
diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,
und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
In den Fällen des Absatzes 2 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.
In den Fällen der Absätze 1 und 2 kann das Gericht von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn bei Berücksichtigung des Verhaltens der Person, gegen die sich die Tat richtet, das Unrecht der Tat gering ist.
Sexualstrafrecht | Kinder und Jugendliche | wer darf mit wem?
ja ab 14J. darf man wenn sie will. ich such nach nem §.
tschuligung hatte ich vor nem jahr im tv gesehen kann sich geändert haben aber wer hält sich daran.
Die "Altersschutzgrenze" in Sachen Sex liegt bei 14 Jahren. Das bedeutet vor allem, dass sexuelle Handlungen mit unter 14jährigen rechtlich gesehen strafbar sind. Wenn du also 13 bist und dein Freund/deine Freundin 14 Jahre oder älter, dann können deine Eltern Anzeige erstatten und es muss strafrechtlich ermittelt werden. Im Normalfall wird aber rechtlich nichts passieren, wenn es sich um eine freiwillige sexuelle Beziehung zwischen ungefähr Gleichaltrigen handelt. Sex zwischen 13- und 16jährigen zum Beispiel.
Straffrei ist sexueller Kontakt, wenn beide Partner über 14 oder unter 18 Jahre alt sind. Dabei darf der oder die Ältere nicht ein so genannter Schutzbefohlener sein. Sex zwischen einer 14jährigen und ihrem 17jährigen Freizeitbetreuer zum Beispiel. Als Schutzbefohlene gelten außerdem Lehrer, Sporttrainer oder ähnliche Personen. Dann spielt Freiwilligkeit keine Rolle mehr, sondern es besteht der Strafbestand des "Missbrauch von Abhängigkeit durch Schutzbefohlene"!
Jugendrecht - Sex, Zuhause ausziehen, Urlaub,. - deine-rechte.de
Gib doch mal bei Google ein "§ 174" §176" - da findest du alles!
JU
ps: ihr dürft - viel Spass
Das Schutzalter liegt bei 14 Jahren.
In vielen Fällen sind homo- und heterosexuelle Kontakte Erwachsener bereis zu 14-jährigen Jugendlichen erlaubt.
Sehr viele glauben, dass in Deutschland eine allgemeine Schutzaltersgrenze von 16 oder gar 18 Jahren gelte.
Tatsächlich gilt jedoch: Nur sexuelle Handlungen Erwachsener mit Kindern bis einschließlich 13 Jahren sind in JEDEM Fall strafbar. Ab 16 Jahren sind sexuelle Kontakte dagegen grundsätzlich zulässig.
Ausnahmen bestehen für bestimmte Kontakte mit abhängigen Schutzbefohlenen.
Für Jugendliche im Alter von 14 bis 15 Jahren gelten die folgenden, stark differenzierenden Übergangsregelungen:
18 bis 20-jährigen Heranwachsenden sind sexuelle Kontakte zu 14- und 15-jährigen grundsätzlich erlaubt. Etwas anderes gilt nur, wenn die sexuellen Handlungen ausnahmsweise als Missbrauch zu gelten haben. Wann aber ist einvernehmlicher Geschlechtsverkehr Missbrauch?
Das Gesetz nennt nur zwei Fälle:
Missbräuchlich und damit verboten ist der Kontakt nur dann, wenn der Heranwachsende eine Zwangslage des Jugendlichen ausnutzt oder für den Sex ein Entgelt bezahlt.
In allen anderen Fällen sind die sexuellen Handlungen straflos, und zwar völlig unabhängig vom Reifegrad des Jugendlichen.
Der Jugendliche muss also noch nicht einmal die vom Gesetz so bezeichnete "Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung" haben, die man am treffendsten mit "Der Jugendliche weiß schon, was er tut" übersetzen könnte.
Für Erwachsene über 21 Jahre gilt eine etwas schärfere Regelung. Auch ihnen sind sexuelle Kontakte zu 14- und 15-jährigen Jugendlichen zwar grundsätzlich erlaubt. Neben den beiden gerade genannten Ausnahmen gilt für sie jedoch noch eine dritte Einschränkung:
Wegen des großen Altersunterschiedes muss bei über 21-jährigen gesichert sein, dass der 14- oder 15- jährige Partner bereits die Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung hat.
Jugendliche, die mit so viel älteren Personen Verkehr haben, müssen also über eine gewisse Reife verfügen und "wissen, was sie tun".
Übrigens gelten alle oben beschriebenen Regelungen für homo- und heterosexuelle Kontakte gleichermaßen. Der berühmte §175 des Strafgesetzbuches wurde in den 90er Jahren noch unter der Regierung Kohl abgeschafft. Er hatte für männliche Homosexualität eine deutlich höhere Schutzaltersgrenze von 18 Jahren vorgesehen.
Heute gibt es keine Bestimmungen mehr, die homosexuelle Handlungen gesondert unter Strafe stellen.
Vielleicht hilft dir das ja ein wenig