17 jahre firma ist chef plötzlich verstorben bekomme kündigung abfindung

zur zeit läuft so was wie mobbing. Irgendwie wollen die einige alte Mitarbeiter loswerden. Firma wird zur Zeit mit Betriebsleiter geführt. Ansonsten hat ein Verwalter vom Gericht die Hand auf die Firma bis die Erben gefunden.

6 Antworten zur Frage

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Bin 17 Jahre in der firma nun ist der Chef plötzlich verstorben. bekomme ich bei kündigung eine Abfindung

Dein Anspruch auf Abfindung hat mit dem Tod des Chefs nichts zu tun.
Solltest du wirklich eine Kündigung bekommen, dann würde ich damit umgehend zu einem Anwalt gehen, nach 17 Jahren Betriebszugehörigkeit geht es um eine beträchtliche Summe. Sowas diskutiert man nicht im Internet, mit selbsternannten Experten.
Im Falle einer eventuell betriebsbedingt ausgesprochen Kündigung könnte ein Abfindungsangebot erfolgen. Ich würde nach 17 Jahren Betriebszugehörigkeit auf jeden Fall einen Juristen mit der Sache beratend befassen.
Abfindungen, je nach Kündigungsverfahren/-gründen.
Theoretisch ja, aber es ist die Frage jetztigen Leiter der Firma eine Abfindung zahlen wollen.
Notfalls dieser Angelegenheit über den Betriebsrat oder über einen Anwalt klären.
kommt ganz darauf an -
grundsätzlich:
nach dem deutschen Arbeitsrecht hat ein Arbeitnehmer bei einer Kündigung grundsätzlich keinen Anspruch auf eine Abfindung.
Der Arbeitgeber kann jedoch freiwillig eine Abfindung zahlen und diese Zahlung auch mit der Bedingung verknüpfen, dass der Arbeitnehmer keine Kündigungsschutzklage erhebt -
und noch eine Vielzahl von Ausnahmen - Also erst einmal abwarten, ob es überhaupt zu einer Kündigung kommt und welche Begründung diese beinhaltet
Nur wenn der Arbeitgeber dir betriebsbedingt kündigt, kann es sein, dass ein Anspruch auf eine Abfindung besteht. Kündigst du von dir aus, gibt es nichts.
Genaueres solltes du mit einem Anwalt für Arbeitsrecht klären.
Schreibe dir alles, was Richtung Mobbing läuft als Art Gedächtnisprotokolle auf - erstmal rein prophylaktisch.
Kann schon sein, dass jetzt, wo "der Alte" nicht mehr da ist, einige die Firma nach ihren Vorstellungen umgestalten wollen.
Wie bereits geschrieben ist ein Chefwechsel kein Grund zur Kündigung.
Das Informieren und Einschalten der Arbeitnehmervertretung sollte helfen.
Wenn's hart kommt: Anwalt