17 habe gebrauchtes handy handyshop gekauft eltern nicht einverstanden

Meine Eltern sind jetzt aber nicht damit einverstanden.Habe ich jetzt ein recht das handy ohne probleme umzutauschen weil ich bin ja erst 17 und noch nicht geschäftsfähig.Und wie soll ich reagieren, wenn der verkäufer es nicht umtauschen will?

6 Antworten zur Frage

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Ich bin 17 und habe ein gebrauchtes handy in einem Handyshop gekauft.Meine Eltern sind jetzt aber nicht damit einverstanden.

Taschengeldparagraph" - § 110 BGB
Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsgemäße Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zwecke oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.
Dein Fall ist nicht so einfach zu beantworten. Dazu fehlen einfach noch ein Paar Fakten.
A Hast du ein Vertrag abgeschloßen oder mit Prepait?
fakt ist du bist mit 17 nur Bedingt Geschäftsfähig.
Alles was im Rahmen deines Taschengeldes geht ist Legal und du kannst dafür Kaufen was du möchtest. dafür kann man dann auch den Verkäufer keine Schuld geben und der Verkäufer muß es dann auch nicht zurücknehmen.
In diesen Fall könnten deine Eltern das Handy dann für dich ja aufbewahren.Aber der Verkäufer wird es wohl zurück nehmen um allein den Streß aus den Weg zu gehen.
Anders sieht es aus wenn du ein Vertrag abgeschloßen hast. Dieser ist aufzulösen ohne wenn und aber.
Geh in das Geschäft und spreche mit den Verkäufer und weise ihn darauf hin das du erst 17 bist und deine Eltern wünschen nicht das du ein Handy haben darfst und dies aus diesem Grund zurück geben willst. Am besten ein Elternteil mit nehmen.
Versuch es zurückzugeben, gib dem Verkäufer einen guten Grund an. Falls er es nicht zurücknimmt, dann haben deine Eltern eben Pech gehabt. Wenn sie umbedingt meinen, dann sollen sie es dir halt noch wegnehmen bis du dann 18 bist.
Wenn Du nur ein Handy gekauft hast, ist der Verlust gering, sollte es der Verkäufer nicht zurück nehmen. Du musst ja nicht damit telefonieren. Hast Du aber gleich einen Vertrag mit gekauft, wirds etwas kritischer.
Ich denke aber, daß Du noch eine Chance hast, wenn ein Elternteil von Dir mit in diesen Shop geht und auf Deine noch nicht vorhandene Volljährigkeit hinweist. So weit ich weiß, muss dann der Verkäufer das Teil zurück nehmen. Im Alter von 14 - 17 Jahren ist man erst "eingeschränkt geschäftsfähig".
Guten Tag!
Und der gute Grund ist:" Mit 17 Jahren ist man eben nicht voll Geschäftsfähig!"
Ende der Diskussion!
Er weigert sich? Gut! Machen wir seine Bude zu, weil er Geschäfte mit Minderjährigen macht, Drohung genug?
Valiantwing
geh zu dem gleichem verkäufer der dir das handy verkauft hat und las es umtauchen und wenn er es nicht annimt hat der verkäufer eben pech.
Richtig is es:
Beim Kauf einer Sache durch Minderjährige von 7 bis 17 Jahren, die nicht unter den Taschengeldparagraphen fällt, ist das Rechtsgeschäft solange in der Schwebe, bis ein Erziehungsberechtigter zustimmt.