17 begleitung führerschein fahren ohne 18
Hallo ich werde morgen 18 und würde gerne alleine zur Zulassungsstelle Fahren darf ich es? wen ich den bf17 habe und schon 18 bin?
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Darf ich mit den 17 Begleitung Führerschein Fahren Ohne Begleitung wen ich schon 18 bin?
Du musst den Führerschein erst abholen vorher darfste das nicht
Du darfst nach Vollendung des 18. Lebensjahres auch ohne Begleitung zur Führerscheinstelle fahren und deinen richtigen Führerschein abholen. Die gesetzliche Regelung hierzu findest du im § 48 a Absatz 2 Satz 2 der Fahrerlaubnisverordnung:
Zitat: " Die Fahrerlaubnis ist mit der Auflage zu versehen, dass von ihr nur dann Gebrauch gemacht werden darf, wenn der Fahrerlaubnisinhaber während des Führens des Kraftfahrzeugs von mindestens einer namentlich benannten Person, die den Anforderungen der Absätze 5 und 6 genügt, begleitet wird. Die Auflage entfällt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das Mindestalter nach § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 erreicht hat
Quelle:FeV - Einzelnorm
Man muss in Fragen des Führerscheinrechts immer unterscheiden zwischen Fahrerlaubnis und dem Führerschein. Schließlich darf man ja auch Auto fahren, wenn man seinen Führerschein nicht dabei hat , da man ja immer noch im Besitz seiner Fahrerlaubnis ist.
Die User Pain493 und Mario1993 werfen gefährliches Halbwissen durcheinander. Korrekt ist, dass jemand der keinen BF17 sondern gleich eine normale Fahrerlaubnis erworben hat, NICHT zur Abholung des Führerscheins selber fahren darf. Das liegt daran, dass die Erteilung einer Fahrerlaubnis ein Verwaltungsakt ist, welcher erst rechtsgültig ist, wenn dir das Dokument ausgehändigt wurde und somit das Erteilungsverfahren erst dann abgeschlossen ist.
Das Erteilungsverfahren für eine Fahrerlaubnis bei Personen mit einer BF17- Fahrerlaubnis ist aber bereits mit Aushändigung der Prüfungsbescheinigung für das begleitende Verfahren abgeschlossen. Die Aushändigung der richtigen Führerscheins stellt dann keinen Verwaltungsakt mehr da, denn es wurde ja bereits früher eine Fahrerlaubnis erteilt, welche mit einer Auflage versehen wurde.
Nebenbei: Nach Absatz 3 des § 48 a FeV gilt die Prüfungsbescheinigung noch bis zu 3 Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres. In diesem Zeitraum darfst du alleine fahren und hast Zeit dein Führerscheindokument abzuholen.
Ja, ich denke das geht klar!
Polizisten sind ja keine Unmenschen und dein Führerschein liegt ja schon bei der Zulassungsstelle bereit! Also würde ich mir da keine großen Gedanken machen und den holen.
Ich bin nach meiner praktischen Prüfung auch mit der Bestätigung, dass ich bestanden habe, zur Zulassungsstelle gefahren.
Ja, darfst du gibt absolut keine Probleme.
Die erste Antwort ist totaler Schwachsinn.
Hab schon gehört, dass du das nicht darfst. Weiß es aber nicht sicher, darum gibt's auch nur nen Kommentar