Austausch des Gasherds durch den Vermieter
Ist es rechtlich zulässig, dass der Vermieter den Gasherd in meiner Wohnung durch eine Leitung mit nur 20 Ampere ersetzt, obwohl für einen Herd voll benutzen zu können, 3x16 Ampere benötigt werden? Es ist grundsätzlich möglich, dass der Vermieter den Gasherd in Ihrer Wohnung austauscht. Allerdings muss er sicherstellen, dass die neuen Gegebenheiten den Bedürfnissen eines zeitgemäßen Herdes entsprechen.