Wie sieht garantie gewährleistungsanspruch arbeitskleidung aus
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Wie sieht das mit Garantie- bzw. Gewährleistungsanspruch bei Arbeitskleidung aus?
Mit Rechnungsbeleg hast Du eine gute Chance, sogar einen gesetzlichen Garantieansoruch
zur Info:
adie
nach dem Kauf auftreten und weder auf Drittverschulden,
Eigenverschulden, etc. zurückzuführen sind Gesetzlich vorgeschrieben -und durch den Verkäufer/Hersteller
nicht ausschließbar - ist lediglich die
Gewährleistung. Diese greift aber nur für bestimmte Produkte
bzw. Bauteile und NUR für Schäden, die innerhalb der
Gewährleistungsfrist offensichtlich werden UND von Anfang an
bestanden. In den ersten 6 Monaten muss der Verkäufer im Zweifel
dem Kunden beweisen, dass der Defekt nicht von Anfang an
bestand; nach 6 Monaten wird die Beweislast umgekehrt, dann muss
der Kunde dem Verkäufer beweisen, dass der Defekt von Anfang an
bestand.
c) In diesem Fall ist fraglich
1. ob ein Garantieversprechen durch den Verkäufer abgegeben
wurde - und ob der Schaden/Ursache von diesem erfasst wird.
2. ob sich ein Gewährleistungsanspruch ableiten lassen würde -
hängt unter anderem vom Schadensbild/-ursache ab. Verschleiss
und Abnutzung sind bei Arbeitskleidung von der Gewährleistung
ausgeschlossen. Zudem ist fraglich, ob der Fragesteller die
Kleidung in der passenden Größe trägt - ansonsten besteht
ebenfalls kein Anspruch, wenn sein Körper dann doch zu
umfangreich für die Hose war/ist
Ja - wenn das so ist.
Trotzdem:
Dass es Material-,oder Verarbeitungsfehler gibt ist "normal".
Auch ich habe dies bei "Klamotten" schon mehrmals erlebt.
Ob es nun einen echten Garantieanspruch, oder eine Gewährleistungspflicht gibt, darüber habe ich mir zum Glück eigentlich nie Gedanken machen müssen.
Meine jeweiligen Reklamationen wurden unter Vorlage des Kaufbelges bisher immer anstandlos mitttels Gutschrift, oder Ersatz geregelt.
Streiten in solchen Fällen?
Die Geschäfte schätzen doch immer noch, einen wiederkommenden und zufriedenen Kunden, gegenüber einem verlorenem, sauerem sog. "Nevercomeback", der dann zuden noch, nur überall negativ wirbt und den Ruf verdirbt.
bitte lies Dir mal meinen Kommentar unter Karljoerg´s Antwort durch.
Du musst also prüfen, ob eine Garantie im Kaufvertrag vereinbart wurde und ob diese den Schaden ggf. deckt oder ggf. alternativ ein Gewährleistungsanspruch bestehen könnte.
Das können wir von hier aus nicht beurteilen - dazu müsste man die Hose gesehen haben. Wir können auch von hier aus nicht nachvollziehen, ob Du die Hose nicht in einer anderen Größe hättest tragen sollen.
Fakt ist, dass Du den Schaden unverzüglich beim Händler anzeigen solltest, denn ansonsten könnte es passieren, dass ein eventueller Anspruch erlischt.
Mögliche Ansprechpartner zwecks einer Rechtsberatung sind in diesem Fall Anwälte und Verbraucherzentralen. Verbraucherzentralen berechnen in der Regel nur eine sehr geringe Beratungsgebühr - im Zweifel würde ich dort ein Gespräch vereinbaren und die Hose dazu einfach mal mitnehmen.
Das nur wegen einer "geplatzten" Arbeitshose?
Spreche einfach mal mit dem Geschäft, ich bin sicher, es gibt eine gütliche Lösung.
Dazu auch meine Erfahrungen im Kommentar s.o.
VielGlück
Zuerst mal für die sehr hilfreichen Antworten und Kommentare. Ich habe die Hose selbstverständlich in der passenden Größe getragen, denn wenn man so eine Hose den ganzen Tag tragen muss, muss sie über einen gewissen Tragekomfort verfügen. Die Hose habe ich bereits zurück ins Geschäft gebracht, in dem mir die Verkäuferin leider keine Auskunft zu Gewährleistung in solchen Fällen geben konnte. "Der Chef wird Sie zurückrufen." - Das war ihre Aussage. Jetzt kenne ich die Rechtslage doch etwas genauer und kann so besser vorbereitet auf seinen Anruf warten. Dafür nochmals.
Dafür nochmals "
"Jetzt kenne ich die Rechtslage doch etwas genauer und kann so besser vorbereitet auf seinen Anruf warten."
Das ist/war das Ziel meiner Antwort
"Ich habe die Hose selbstverständlich in der passenden Größe getragen" Der Hinweis war nötig, damit Du den Sachverhalt selbst einschätzen kannst. Wir können und dürfen hier ja keine Rechtsberatung durchführen
Du kannst ja mal posten, -wenn´s so weit ist- wie der Händler reagiert hat. Neben den rechtlichen Gegebenheiten hat der Händler natürlich, wenn er es möchte, auch die Möglichkeit Dir im Rahmen einer Kulanz entgegen zu kommen. Schau´n wa mal