Wie lange ist übliche probezeit neueinstellungen deutschland dies gesetzlich geregelt ermessen neuen arbeitgebers

Für die erste Zeit des unbefristeten Arbeitsverhältnisses wird in Deutschland meist eine Probezeit vereinbart und dient zur Prüfung des Arbeitnehmers. Üblich ist eine Dauer von sechs Monaten. Ein Probearbeitsverhältnis wird umgangssprachlich auch als Probezeit bezeichnet. Dabei wird auf bestimmte Zeit ein befristetes Arbeitsverhältnis geschlossen – eine stillschweigende Fortsetzung gilt dabei als Verlängerung auf unbestimmte Zeit mit nunmehr meist längerer Kündigungsfrist. Während der Probezeit können kürzere als die normalen Kündigungsfristen vereinbart werden, mindestens jedoch eine Kündigungsfrist von 2 Wochen. Hiervon kann jedoch aufgrund tarifvertraglicher Regelungen weiter abgewichen werden, so beträgt bei manchen Tarifverträgen die Kündigungsfrist in den ersten 4 Wochen 2 Tage. Arbeitsrechtlich hat die Probezeit nur Einfluss auf die Kündigungsfrist; der Kündigungsschutz beginnt unabhängig von den vertraglichen Vereinbarungen erst nach Ablauf der Wartezeit des Kündigungsschutzgesetzes, die sechs Monate beträgt und deshalb oft auch mit der vereinbarten Probezeit verwechselt wird. Eine Kündigung während der Probezeit beim unbefristeten Arbeitsverhältnis bedarf der Anhörung des Betriebsrates nach § 102 Betriebsverfassungsgesetz. Für Schwangere in der Probezeit besteht der besondere Kündigungsschutz nach § 9 Mutterschutzgesetz.

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Wie lange ist die übliche Probezeit bei Neueinstellungen in Deutschland? Ist dies gesetzlich geregelt oder im Ermessen des neuen Arbeitgebers?

Probezeit sollte man gleich am anfang vereinbaren wenn ein arbeitsvertag zustande kommt.Die üblichen Probezeiten gelten zwischen 3-6 Monaten,wo man meist auch keinen "Urlaubsanspruch hat.
doch werden immer wider auch eingestellt die im ersten monat richtig was geleistet haben,motiviert sind,gleich festangestellt.