Welche strafe bekommt man blaulicht nutzung
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Welche Strafe bekommt man für eine Blaulicht Nutzung?
Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn oder allein oder gelbes Blinklicht missbräuchlich verwendet: 20Euro
Das fällt unter Amtsanmaßung und wird mit Geldstrafe geahndet. Ich hab' das mal einen befreundeten Polizisten gefragt und der meinte, man kommt nicht unter 300 Euro weg.
Das stimmt so nicht. Die zugrunde gelegt Ordnungswidrigkeit steht oben , nur muss man dann unterscheiden, was vielleicht noch alles "in Tateinheit" dabeigewesen ist. Z.B. rote Ampeln, sonstige Verskehrsverstöße, Halt Polizei etc. Das ist aber alles getrennt vom Blaulicht zu sehen. Aber Amtsanmaßung ist das erst mal nicht.
Vor ein paar Jahren wurde uns das Blaulicht einfach nur abgenommen.
Das war aber in der Stadt, nicht auf der Autobahn.
Einer hatte Hunger und der andere mußte aufs Klo, so ungefähr.
Was gilt bei missbräuchlicher Verwendung der Sondersignale?
Wer Sondersignale missbräuchlich verwendet, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 3 Nr. 3 StVO in Verbindung mit § 24 StVG, die nach § 24 Abs. 2 StVG in Verbindung mit dem Verwarnungsgeldkatalog im Regelfall mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 20,- EUR geahndet wird. Wichtiger jedoch ist, dass in diesem Fall natürlich auch keine Sonderrechte bestanden, so dass alle Geschwindigkeitsüberschreitungen, Vorfahrtsfehler etc. pp. ebenfalls geahndet werden können! Zwar wird es sich dabei meistens um einen Fall der Tateinheit handeln, das heißt, es wird nur der insgesamt höchste Regelsatz aus dem Verwarnungs- oder Bußgeldkatalog zur Anwendung kommen, aber einerseits kann dieser ggf. erhöht werden, zum anderen können sich bereits daraus u. a. für Geschwindigkeitsübertretungen und Rotlichtverstoße erhebliche Bußgelder, Punkte und Fahrverbote ergeben. Sollte es darüber hinaus zu einem Unfall gekommen sein, ist die Tatsache, dass dem Fahrer in Wahrheit keine Sonderrechte zustanden, auch für die Schuldfrage entscheidend.
Recht im SanD/RD: Sonderrechte und Wegerecht