Was passiert man anzeige körperverletzung bekommt

Nachdem die ganzen Aussagen von den Betroffenen gemacht worden sind, kommt es zu einem Gerichtsverfahren, in diesem wird dir der Richter die Strafe aufdrücken. Du wirst wenn es dein erstes mal war und du etwas Glück hast nur Sozialstunden bekommen. Ich habe ein Wochenende Freizeiarrest und 40 Sozialstunden bekommen. Übrigens habe ich 1 Jahr nach dem Gerichtsverfahren Post vom Opfer bekommen, ich solle ihm doch Schmerzensgeld zahlen. Wenn du einen Anwalt einschaltest, solltest du jedoch auch diese Kosten um etwa die hälfte mindern können! Viel Glück

4 Antworten zur Frage

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Was passiert, nachdem man eine Anzeige wegen Körperverletzung bekommt?

dann ermittelt die Polizei und eventuell die Staatsanwaltschaft
Die Anzeige wird von der Polizei aufgenommen, es werden Vernehmungen durchgeführt. Das Ergebnis wird der Staatsanwaltschaft vorgelegt und diese entscheidet dann über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens
gegen den Angezeigten, oder die Behandlung als Ordnungswidrigkeit.
himmi49
Sollte ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden gibt es im Ergebnis eine Anklage durch den Staatsanwalt folglich Gerichtsverhandlung mit Urteil oder Freispruch. Im Falle einer Geringfügigkeit stellt der Staatsanwalt die Ermittlungen ein- trotzdem kann es dann zu einer Geldstrafe wegen einer Ordnungswidrigkeit kommen.
Hallo!
Wenn schon eine Anzeige eingeht, erfolgt i. d. R. eine Vorladung zur Polizei, bei der man eine Aussage machen muss. Man muss sich nicht selbst belasten. Am besten gleich einen Anwalt einschalten.
I. d. R. wird die Staatsanwaltschaft eine Anklage erheben und der Fall geht vor ein Gericht.
Hier müssen dann sowohl Ankläger und Kläger vor dem Richter ihre Aussagen machen. Der Angeklagte kann auch hier die Aussage verweigern. Sollte er aber nicht machen, wenn es keine Zeugen gibt.
Wenn Aussage gegen Aussagen steht, kommt es auf den Richter und die Schöffen an, wie diese entscheiden. Ist der Angeklagte glaubwürdiger als der Kläger, kann es auch durchaus einen Freispruch geben.
Aus dem Schneider ist man, wenn man selber - glaubwürdige - Zeugen vorweisen und der Kläger nicht.
Schlecht dran ist man, wenn der Kläger Zeugen aufweisen kann und man selber nicht.
Es muss also nicht immer mit einer Strafe enden.
- Andi
im Gericht wird dan beredet.und dan ins Knast,wen du schuldig bist oder wer auch immer.