Man sich visitenkarten drucken lassen naher zukunft selbstständig machen ist nicht

.auf der Visitenkarten steht aber auch drauf, welche Bereiche man mit seinem Angebot abdeckt. Man muß ja auch schon mal Werbung machen und potentielle Kunden und Wegbegleiter bzw. "Zulieferer" potentieller Kunden kontaktieren. Also muß ich erst ein Gewerbe anmelden oder darf ich erst die Visitenkarten drucken lassen und später in`s Gewerbe einsteigen?

7 Antworten zur Frage

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Wann darf man sich Visitenkarten drucken lassen? Man hat vor, sich in naher Zukunft selbstständig zu machen, ist es aber noch nicht.

Sofern die Visitenkarten auf klar angebotene Leistungen eines Unternehmens mit angegebenem Firmensitz hinweisen und das Unternehmen noch nicht rechtswirksam gegründet bzw. eingetragen ist, machst Du Dich juristisch angreifbar, das Geringste was Dir passieren könnte, wären Abmahnungen. Entscheidend ist natürlich auch die Rechtsform der Firma.
Bei einem Kleinunternehmen nach §19 UStG zur Kleinunternehmerregelung wird in der Gründungsphase anders bewertet als eine GbR oder eine GmbH.
Auf der juristisch sicheren Seite bist Du in jedem Fall, wenn Du dem Unternehmensnamen, egal ob auf einer V-Karte, einem Angebot oder Geschäftsbrief, ein i.G anhängst.
Du kannst Dir jederzeit Karten drucken lassen, dafür gibt es keinerlei Vorschrift.
Völlig unabhängig eines Berufes oder Gewerbes.
eine visitenkarte ist eigentlich eine persönliche darstellung
was du meinst ist eine geschäftskarte
es wäre unsinnig geschäftskarten zu verteilen wenn die darauf dokumentierten geschäftsangebote noch nicht existieren.
die Angebote existieren ja ;-), aber ich habe Angst vor der Selbstständigkeit und möchte mich gern anstellen lassen - auch wenn es total doof klingt und auch ist.
wenn du angst davor hast,dann lass es sein.
selbständigkeit setzt immer voraus das man risiken eingehtu.eingehen will.
okay. Dann versuche ich doch lieber, mich so zu verkaufen, dass ich als Angestellte, selbstständig arbeiten darf
Wäre für mich ideal, da ich auch nicht so gut die ausnehmen kann, was die Bezahlung angeht. Vermutlich müßte ich immer draufzahlen
Du kannst bis zu 3 Monate gewerblich tätig sein ohne ein Gewerbe angemeldet zu haben. Dabei werden aber alle Investitionen nicht vom Finanzamt anerkannt, sondern erst ab dem Zeitpunkt der Anmeldung.
Das stimmt nicht ganz, auch Investitionen aus der Gründungszeit, also vor der Gewerbeanmeldung, können in die Buchhaltung eingebracht werden, es muss nur sauber und klar erkennbar dargelegt werden, dass sie unmittelbar im Zusammenhang mit der Gründung und dem Unternehmen stehen.
So kannst Du beispielsweise einen Monat vorher einen Computer kaufen, diesen aber voll in die Buchhaltung einbringen und, sofern es sich nicht um ein Kleinunternehmen nach §19 UStG handelt, sogar die Umsatzsteuer beim Finanzamt geltend machen.