Verbraucherschutz

Hallo! Habe ein gebrauchtes Handy gekauft gehabt mit der Frage, ob es für alle Netze frei ist, was mir bejat wurde. Zuhause stellte ich fest, das das Handy immer einen türkischen Anbieter suchte und auch fand, was man zwar im Profil auf normal einstellen konnte aber suchte weiterhin danach. Außerdem fragte es dauernd ob ich die Msm Infos lesen wolle, womit ich nichts anfangen konnte, auf meinem eigenen Handy kam das auch nie, wobei ich nicht einmal weiß, was msm beim Handy bedeutet. Diese Frage war auch nur kurzzeitig wegzubekommen, kam also immer wieder, was natürlich nervt. Somit ging ich zum Laden zurück und da dort ein Schild hing, das man ein 14tägiges Rückgaberecht hat war ich auch nicht beunruhigt. Erst hat der Händler einen Tag das Handy behalten um sich darum zu kümmern und am nächsten sagte er mir, es wäre alles in ordnung. Doch als ich das Handy anstellte suchte es als erstes wieder nach dem türkischen Anbieter, stellte dann aufs "Normal" Profil um, wobei ich mir dann nicht sicher war, über welchen Anbieter ich nun telefonieren würde. Auch zeigte wieder die Fage nach der Msm Info an. Ich machte das Handy nochmal aus und wollte es dem Händler zeigen, wenn es neu angemacht wird, wozu ich dann auch meine Pin eingeben muß, wo mich der Händler anmaulte, er müsse sehen, was ich eingebe, was ich natürlich nicht wollte, fühlte mich auch angegriffen, als wenn er behaupten wolle, ich würde was machen um das das Handy nicht regulär geht. Der knallte das Handy wieder in die Verpackung und schob es mir rüber, ich habe ihn auf das 14tägige Umtauschrecht hingewiesen, wovon ich gebrauch machen wolle, daraufhin gab er mir 2 Gutscheine, die zusammen den Kaufpreis ergaben. Jedoch bin ich auch damit nicht einverstanden, denn nirgendwo steht, das Rückgabe nur gegen Gutscheine geht, auch nicht auf dem Kassenbon. Bin ja nun gezwungen, dort wieder was nehmen zu müssen, das sehe ich nicht ein. Für das Geld könnte ich mir woanders das gewünschte Händy kaufen aber ja nicht bei ihm, aber die Gutscheine kann ich ja auch nicht in einem anderen Laden einlösen, find das voll danaeben. Muß ich mir das gefallen lassen?

Antworten zur Frage

Bewertung: 2 von 10 mit 1604 Stimmen

Videos zum Thema
YouTube Videos

Verbraucherschutz

Ein 14. tägiges Rückgaberecht besteht nur bei Haustürgeschäften und Versandhandel. Auch ein Umtauschrecht besteht nicht, bzw. nur dann wenn es in den AGB`s des Händlers steht.
Allerdings solltest Du dich mal schlau machen, ob das Handy wirklich einen Defekt hat, oder ob es nur eine Einstellungssache ist.

Verbraucherschutz

Weil Du von Handel und Fachpersonal immer nur subjektiv beraten werden wirst. Oder würdest Du einem Kunden sagen, das Teil kaufst Du besser nicht, weil es taugt nichts? Deshalb muss der Verbraucher auch Schutz und objektive Meinungen erhalten.
Die Verbraucherzentralen in den 16 Bundesländern bieten Beratung und Information zu Fragen des Verbraucherschutzes, helfen bei Rechtsproblemen und vertreten die Interessen der Verbraucher auf Landesebene.
Die Dachorganisation, der Verbraucherzentrale Bundesverband, vertritt die Interessen der Verbraucher gegenüber Politik, Wirtschaft und Gesellschaft auf Bundesebene.
http://www.verbraucherzentrale.info/index.php
Der Verbraucherschutz ist nicht dazu da, Dich zu informieren. Er istz eine Anlaufstelle, falls Du Mängel erkennst. Dabei unterstützen sie Dich. Schutz für Verbraucher also

Verbraucherschutz

Auch bei Sonderangeboten, es ist eine ganz normale Verkaufsstelle, wie z.B. Mediamarkt. Wenn der Ranzen Fehler aufweist, dann muß der Verkäufer diesen reparieren, im Garantiefall kostenlos.
Das Zurücknehmen im Falle des Nichtgefallens ist keine Garantiesache. Gesetzlich vorgeschrieben ist das Rücktrittsrecht nur bei Online- und "Haustür"-Geschäften. Alles Andere ist leider Kulanz. Daß der Mediamarkt z.B. das so handhabt, ist in der Tat nur Kulanz.
Der Verkäufer ist damit zur Rücknahme nicht verpflichtet.
Verbraucherschutz / Bestellung - Vorauskasse - keine Lieferung
Wenn es die Firma noch gibt:
1. Schriftlich die Lieferung anmahnen oder vom Kauf zurücktreten und Geld zurückfordern. Dabei kurze Frist setzen 10 Tage bis 2 Wochen für Lieferung ODER Geld auf Konto.
2. Sofort nach Ablauf der Frist zum Amtsgericht gehen und dort einen "Gerichtlichen Mahnbescheid" ausfüllen. Das gilt auch, falls die Annahme des Einschreibens verweigert wurde. Damit hast Du Deine Forderung gerichtlich protokolliert und die Firma MUSS jetzt reagieren, sonst steht bei Denen ein Gerichtsvollzieher vor der Tür.
3. Entweder Firma liefert/zahlt jetzt, oder sie widersprechen dem Mahnbescheid. In dem Falle kommt es auf die Begründung an. Ist diese abstrus, wird das Gericht selber aktiv. Ist sie halbwegs nachvollziehbar , dann prüft das Gericht den Wahrheitsgehalt nicht weiter und Dir bleibt nur noch der Gang zum Anwalt, der aber nun mit dem Mahnbescheid, dem Widerspruch und Deinen Unterlagen genug Munition hat.
4. Falls Du das Geld nicht überwiesen, sondern durch den Händler per Lastschrift von Deinem Konto hast einziehen lassen: Dann kannst Du einfach zu Deiner Bank gehen und das Geld zurückbuchen lassen.
5. Wenn die Firma inzwischen nicht mehr existiert, bzw eine Briefkasten-Betrüger-Firma war: Anzeige gegen die Firma und den Geschäftsfüher erstatten, das Geld mental abschreiben und das nächste Mal lieber ein paar Cent mehr für eine seriöse Firma ausgeben, auch wenn sie teurer sind.
Verbraucherschutz im Internet
Geschäftsabschlüsse deiner Tochter bedürfen deiner Zustimmung. Stellt sich der Seitenbetreiber quer übergibst du die Sache deinem Anwalt der das dann für dich regelt.
Der Vertrag zwischen Deiner Tochter und dem Unternehmen ist bis zu Deiner Zustimmung schwebend unwirksam. Das bedeutet, sofern Du diesem Rechtsgeschäft nicht zustimmst, ist dieser Vertrag nichtig. Lehnst Du den Vertrag ab, ist er nicht zustande gekommen und somit keine Zahlungsverpflichtung entstanden. Der Nachweis, dass Deine Tochter den "Klick" getätigt hat, ist ja unter Zeugen erfolgt. Jede Rechtsschutzversicherung zahlt gerne bei solchen Verfahren.
In diesem Sinne.
Verbraucherschutz;telephon. Zeitschriftenwerbung, gibt es,ein Rücktrittsrecht?
Es handelt sich hier ganz eindeutig um Betrug. Selbstverständlich kannst Du immer zurücktreten bei Fernabsatz. Es gibt keine "Bagatellgrenze"!
Also 1. Auf keinen Fall irgendetwas zahlen
Und 2: Ich würde die Polizei verständigen und wegen Betrug anzeigen. Solchen Leuten sollte das Handwerk gelegt werden bevor sie noch mehr abzocken
Am besten wendest Du dich an die Verbraucherzentrale, die haben nämlich ein sehr offenes Ohr für Telefonmarketingaktionen dieser Art. Dort kann man dir auch am besten sagen, ob und wie Du da rauskommen kannst.
Bagatellgrenze. hab ich ja noch nie gehört. TzTzTz
Verbraucherschutz- Flugverspätung
Pauschalreisende müssen Verspätungen bis zu vier Stunden akzeptieren. Erst nach Ablauf dieser Zeit haben Reisende einen Anspruch auf Schadenersatz. Sofern sich - so der ADAC - der Abflug dagegen um mehr als vier Stunden verschiebt, so ist vom Vorliegen eines Reisemangels auszugehen. Grundsätzlich stehen dem Wartenden für jede zusätzliche Stunde in der Regel fünf Prozent des anteiligen Tagesreisepreises zu. Wichtig ist allerdings, dass man sich die Verspätung von der Fluggesellschaft direkt schriftlich bestätigen lässt und nach dem Urlaub spätestens innerhalb eines Monats schriftlich Beschwerde einreicht.
Quelle:
Videos: Ratgeber Recht - Ratgeber: Recht - ARD | Das Erste