Was ist unterschied zwischen rettungssanitäter rettungsassistent

Abgesehen vom Notarzt, als ärztliches Rettungsdienstpersonal, gibt es in Deutschland drei Qualifikationen für Fachpersonal im Rettungsdienst. Diesen gegenüber ist ein Notarzt in medizinischen Fragen stets weisungsbefugt. Die höchste nicht-ärztliche Qualifikation im Rettungsdienst stellt der Rettungsassistent dar. Er durchläuft eine in der Regel zweijährige Ausbildung, die einzige anerkannte und gesetzlich geregelte Berufsausbildung im Rettungsdienst. Der Rettungssanitäter hat eine im Vergleich zum Rettungsassistenten weitaus kürzer dauernde Ausbildung. "Rettungssanitäter" ist kein anerkannter Ausbildungsberuf. Grundsätzlich besteht die Aufgabe eines Rettungssanitäters in der Durchführung von qualifizierten Rettungs- und Krankentransporten, sowie in der Assistenz für den Notarzt. In vielen Bundesländern werden sie als Fahrer eines Rettungswagens oder auch Notarztwagens eingesetzt. Bis 1989 waren Rettungssanitäter das höchstqualifizierte Personal im Rettungsdienst, was dann durch das Rettungsassistentengesetz geändert wurde. Die Ausbildung zum Rettungshelfer ist nicht so umfassend wie die des Rettungssanitäter oder gar des Rettungsassistenten. Da die Bezeichnung Rettungshelfer nicht geschützt ist, variieren die Ausbildungsinhalte von Bundesland zu Bundesland. Rettungshelfer werden überwiegend im Bereich des qualifizierten Krankentransportes eingesetzt, in manchen Bundesländern können sie jedoch gemeinsam mit Rettungsassistenten einen Rettungswagen beziehungsweise mit einem Notarzt ein Notarzteinsatzfahrzeug besetzen. Grundsätzlich besteht die Aufgabe des Rettungsfachpersonals in der Durchführung von Transporten, der Erstversorgung von Notfallpatienten bis ein Arzt eintrifft, der Assistenz eines Arztes und der Überwachung von Patienten während Transporten. Im Rahmen der so genannten Notkompetenz kann ein Rettungsassistent in Notfällen auch Maßnahmen durchführen, die Ärzten vorbehalten sind. Dabei handelt es sich jedoch um ein juristisches Konstrukt auf Basis des rechtfertigenden Notstands, das nicht rechtlich verankert ist. Auch Rettungssanitäter und theoretisch Rettungshelfer könnten von dieser Regelung gebrauch machen, aufgrund ihrer relativ kurzen Ausbildung ist dies jedoch nur in äußersten Notfällen geboten. Oftmals werden Sanitäter fälschlicher Weise dem Rettungsfachpersonal zugerechnet. Dabei handelt es sich jedoch um einen nicht geschützten Begriff, der insbesondere für das Personal im Sanitätsdienst verwendet wird. Sanitäter haben eine Sanitätsausbildung durchlaufen, die sich je nach Hilfsorganisation in Umfang und Inhalt unterscheidet und der Breitenausbildung oder der Professionellen Ersten Hilfe zugerechnet wird. In einigen Bundesländern können Sanitäter im Rettungsdienst eingesetzt werden, sind dann jedoch trotzdem kein Quelle:Rettungsfachpersonal – Wikipedia

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Was ist der Unterschied zwischen einem Rettungssanitäter und einem Rettungsassistent?

Der Assistent ist kein Arzt.
"Die Aufgaben des Rettungsassistenten umfassen die Notfallversorgung von Patienten bis zum Eintreffen des Notarztes, Assistenz bei Maßnahmen des Arztes und eigenverantwortliche Durchführung von Einsätzen, bei denen bis zum Eintreffen im Krankenhaus nicht die Anwesenheit eines Arztes, aber eine qualifizierte Betreuung nötig ist."
Quelle: Wikipedia
Rettungsassistent ist ein Ausbildungsberuf. Hier wird die eigenständige Versorgung von Notfallpatienten gelehrt. Dies ermöglicht dem Rettungsassistenten - als nichtärztlichem Personal - die Durchführung von ärztlichen Maßnahmen unter bestimmten Bedingungen. Er ist der Verantwortliche am Notfallort.
Was die Notkompetenz angeht handelt es sich um eine Empfehlung der Bundesärztekammer, die bestimmte Bedingungen festlegt, unter denen ein Rettungsassistent ärztliche Tätigkeiten durchführen soll. Als Bedingung wird hierbei, neben einer definierten Notfallsituation, auch entsprechende, nachgewiesene Kenntnis der Maßnahme und deren Risiken / Komplikationen gefordert. Juristisch ist dabei allerdings §34StGB maßgeblich , da es sich bei der Notkompetenz nur um eine Empfehlung der BÄK handelt. Man wird aber mit Sicherheit vor Gericht ebenfalls diese Empfehlung einfließen lassen.
Notkompetenz – Wikipedia
Dazu ein Exkurs: Vor ein paar Wochen gab es hier einige Fragen bezüglich der Koniotomie durch Laien - also dem Luftröhrenschnitt. Abgesehen davon, dass mir die Notwendigkeit einen solchen durchführen zu müssen immer noch schleierhaft ist - vernünftige Erste-Hilfe Maßnahmen sind die bessere Wahl - wird ein Richter auch die mangelnden Kenntnisse der Maßnahme sowie die nicht vorhandene Schulung in der Maßnahme bewerten. Abgesehen davon findet §34 keine Anwendung, weil Erste-Hilfe Maßnahmen angemessen gewesen wären.
Zurück zur Frage: Rettungssanitäter sind sozusagen die Assistenten des Rettungsassistenten. Sie bereiten vor und helfen mit, aber immer auf Weisung des Rettungsassistenten.
außer Frage steht hierbei, dass ein erfahrener Rettungssanitäter einen Notfall oft besser abarbeiten kann, als ein unerfahrener Rettungsassistent.
Desweiteren sind Rettungssanitäter befähigt eigenverantwortlich Krankentransporte durchzuführen