Umtausch ohne reparatur fritteuse wert 219 nach zwei gebrauch nahme geht kaput neue verlangen

Nein, musst Du nicht, Du kannst den Umtausch verlangen. Das BGB sagt dazu folgendes aus: § 437 Rechte des Käufers bei Mängeln Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist, 1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen, 2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und 3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. * * Zum Thema Nacherfüllung sagt das BGB § 439 Nacherfüllung Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. * * Innerh alb der ersten 6 Monate nach Kauf liegt die Beweislast beim Verkäufer. Eine Reparatur musst Du nicht hinnehmen, Du hast die Wahl ein neues Gerät zu verlangen

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Umtausch ohne Reparatur. Fritteuse im wert von 219€ nach zwei mal in gebrauch nahme geht kaput,kann ich eine neue verlangen?

Nein, Du musst dem Hersteller erst zweimal die Gelegenheit zur Reparatur geben.
das stimmt nicht, man kann den Umtausch verlangen
Du musst dem Hersteller zweimal die Gelegenheit zur Reperatur geben. Nach zwei fehlgeschlagenen Reperaturen darfst du ein neues Gerät verlangen.