Trägt kosten renovierung teppichbodenverlag neuer wohnung

Frage 1:Nach wieviel Jahren muss der Vermieter den Teppichboden erneuern auf seine Kosten? Frage 2:Ich wohne in einer sehr schönen Wohnung,welche jedoch zu groß für mich ist,mein Vermieter hat mir jetzt wegen Eigenbedarf gekündigt und im Gegenzug eine kleinere ebenfalls schöne Wohnung angeboten,welche ich allerdings selbst renovieren soll und ebenfalls den Fussboden erneuern muss,die Kosten soll ich selbst tragen,mit der Begründung er müsse schließlich meine alte Wohnung in Stand setzen. Es steht nichts diesbezüglich in meinem alten Mietvertrag. Ich übernahm allerdings meine bisherige Wohnung von meinem jüngeren Bruder,als ich meinen Vermieter darauf ansprach,bekam ich nur zur Antwort,ich hatte die Wohnung damals übernommen und mein Bruder wäre damals schon verpflichtet gewesen den Teppichboden zu erneuern,obwohl dieser noch in Ordnung war,der Teppich liegt nun 8 Jahre drin. Ich soll mich nun laut meinem Vermieter an meinen Bruder wenden oder was kann ich tun und wer ist für die Wohnung zuständig in die ich ziehen will,muss ich das wirklich auf meine kosten machen? In meinem Mietvertrag steht nichts wie ich meine jetzige Wohnung zu übergeben habe. für Antworten

3 Antworten zur Frage

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Wer trägt die kosten für Renovierung und Teppichbodenverlag in neuer Wohnung?

mir ist nicht bekannt das der vermieter für den teppichboden zuständig ist. ausser es steht im mietvertrag. für deine neue wohnung mußt du dein teppich selber kaufen und für die alte wohnung natürlich nicht. wenn der nachmieter deinen teppich von der alten wohnung nicht übernehmen will, mußt du ihn entfernen. ansonsten gilt immer was im mietvertrag steht.
Ein Teppich sollte mind 10 Jahre halten und die Erneuerung dessen zahlt der Vermieter.
Die alte Wohnung hat soweit ich das Verstanden habe normale Abnutzungsspuren und das ist widerrum Vermieter Sache.er kann nicht einfachen bestimmen wer was macht und Pflichten dir überlassen.am besten beimMieEterbund nachfragen und helfen lassen
üblicherweise gilt ein teppichboden nach 10 jahren als abgewohnt. das heisst aber nicht, dass der vermieter ihn alle 10 jahre erneuern MUSS. Ist der teppichboden noch ok, dann ist alles ok insoweit!
das heisst lediglich: wohnst du länger als 10 jahre in der wohnung, dann musst du beim auszug keinen neuen teppichboden reinmachen! die abnutzung durch dich ist schliesslich mit dem mietpreis abgegolten!
wohnst du 8 jahre in der wohnung und ist der teppichboden von dir nicht beschädigt worden, dann brauchst du dich um einen neuen teppichboden nicht kümmern - die abnutzungen durch dich und vertragsgemässer abnutzung ist mit der miete abgegolten. was anderes ergibt sich, wenn du den teppichboden über gebühr beansprucht hast blumenwasser!, dann wäre eine anteilige kostenbeteiligung bezogen auf die mietdauer durchaus vertretbar
was deine neue wohnung betrifft: da ist es in erster lnie verhandlungssache, wer den teppichboden bezahlt. eigentlich wäre es auch sache des vermieters; aber wenn der dir die wohnung nicht gibt, wenn du den tb nicht bezahlen willst? was dann?
druckstellen durch möbel ist vertragsgemässe nutzung - die hast du daher nicht zu vertreten! kannst die möbel ja nicht in die luft hängen! schiebst du die möbel hin und her, und beschädigst den teppichboden dabei, dann ist das nicht mehr vertragsgemäss


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- mal ordentlich lüften empfehlen. Du kannst bei deinem Vermieter sicherlich anfragen, ober einen Teil der Kosten übernimmt, -- sein, solltest du dir überlegen, wie lange du noch in der wohnung bleiben möchtest und mit ihm eine kostenteilung vereinbaren. -- einen zumutbaren Zustand herstellt, d.h. die Tapeten erneuert! Hey, wir vermieten selber und leider muss ich dir sagen, -


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- Waschmaschinennutzung, alles Faktoren. Etwas Spass: ist die Frau des Vermieters wenigstens hübsch für den Preis?--lach. Eine Frau existiert -- Ich kenn nicht deine Mitbenutzungsoptionen, und wie die Wohnung an sich ausgestattet ist.das führt auch hier zuweit. Vielleicht -- eben auf den Anteil "Miete" an der Warmmiete. Die Nebenkostenerhöhungen, selbst wenn sie in der Unter-/Warmmiete enthalten -