Verweigerung der Klausur aufgrund von Schulgelände-Verlassen
Darf mir die Schule die Teilnahme an einer Klausur verweigern, nur weil ich das Schulgelände nicht verlassen habe? Es besteht die Möglichkeit, dass die Schule die Teilnahme an der Klausur verweigern kann, wenn das Schulgelände nicht unverzüglich verlassen wird. Dies kann jedoch rechtlich angefochten werden. Es ist empfehlenswert, sich beim Schulamt zu beschweren, unterstützt von den Eltern. …