Rechtsvorschriften grad behinderung
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Rechtsvorschriften zum Grad der Behinderung
Hallo Bandido74!
Es gibt keine Grade, die einem "zustehen".
Es gibt lediglich Richtlinien, an denen sich die ärztlichen Gutachter orientieren sollen. Wichtig ist dabei, dass sie mehrere Beeinträchtigungen in der Gesamtschau bewerten sollen.
Diese Richtlinien heißen "Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit" und du kannst sie hier als pdf-Dokument einsehen:
http://www.bmas.de/coremedia/generator/2886/anhaltspunkte__fuer__aerztliche__gutachtertaetigkeit.html
Gib dort in die Suche mal "Hüftdysplasie" ein, dann kannst du dort angeratenen GdB auf Seite 125 nachlesen. Für eine Beinverkürzung von 6 cm wird ein GdB von wenigstens 30 empfohlen.
Zu beachten ist aber wie gesagt, dass da noch weitere Beeinträchtigungen berücksichtigt werden müssen - z. B. wenn du durch die Hüftdysplasie in deinen Bewegungen eingeschränkt bist oder ähnlich. Allerdings werden die GdB nicht aufaddiert, sondern es wird wie gesagt eine Festlegung in der Gesamtschau der Beeinträchtigungen getroffen.
Labradorine
du kannst dir die Gutachterliste mit den Anhaltspunkten zur Beurteilung hier runterladen:
Schwerbehinderung-Aktuell, Info für behinderte Menschen.
Die bereits veröffentlichten Antworten sind OK!
Gebe Dir aber den Rat, gehe mit deinem Besvcheid Voersorgungsamt zu einer Beratungsstelle und lass dich beraten.
Am besten Du schaust dir mal folgende Page anwww.vdk.de/kv-kuenzelsaudort findest mehr Infos.