Punkteverfall flensburg

Ich hab mich das scho seit Jahren gefragt, und niemand konnte mir bis jetzt eine einstimmige Antwort geben! Wie ist das denn nun mit den Punkten in Flensburg? Verkehrsstraftaten ausgenommen! Ich weiß, dass die letzten Punkte, die man bekommen hat nach zwei Jahren verfallen! Aber wie ist das denn nun mit denen, die man vorher schon hatte? Ich hab gehört, dass die maximale Tilgungsfrist für alle bußgeldbedingten Punkte 5 Jahre beträgt! Heißt das jetzt, dass alle Punkte, die älter als 5 Jahre sind , vom Konto gelöscht sind, auch wenn in diesem Zeitraum neue dazu kamen?

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Punkteverfall in Flensburg

Und wie is das denn nun genau mit der Überliegefrist? Stehen die Punkte, die noch nich die Überliegefrist erreicht haben, im Punkteregister-Auszug?
ich meine du darfst keine neuen Punkte bekommen solange noch alte vorhanden sind, sonst fängt die Zeit wieder von vorne an zu laufen.
Knallharte Bewährungsauflagen
Das wäre schön, wenn man keine neuen bekommen darf, sofern noch alte vorhanden sind
Habe Dich schon richtig verstanden, aber die Formulierung reizte mich einfach.
dürfen schon, nur summieren sie sich dann alle auf und es wird nichts gelöscht
http://www.kba.de/Stabsstelle/Punktsystem/wie_lange_Punkte/wie_lange_punkte.htm
Wenn Du zwei Jahre lang keine neuen Punkte mehr bekommen hast, beginnt der Punkteverfall. Zuerst werden alle Punkte gelöscht die älter als 3 Jahre sind (2 Jahre Frist + 1 Jahr "Überliegefrist") usw.
Bekommst Du nach 2 Jahren wieder einen oder mehrere Punkte, dann wird nichts gelöscht.
Hmm, das versteh ich aber bisschen anders:
* 2 Jahre
bei einer Ordnungswidrigkeit
".jedoch nicht länger als fünf Jahre"! Also werden doch alle Punkte, die älter als fünf Jahre sind gelöscht, egal ob nach zwei Jahren weitere dazu gekommen sind?
Und ich glaub auch, dass die Überliegefrist nich zählt, wenn man bspw. einen Punkteregister-Auszug beim KBA beantragt! Oder?
Die Überliegefrist ist doch nur zu dem Zweck, dass Verstöße länger nachvollzogen werden können (wie bei der Erteilung von gemeinnütziger Arbeit-->steht ja auch nich im Führungszeugnis, auch wenn das ein komischer Vergleich is
Zur Überliegefrist: Ja, das steht so im Gesetz, daß Punkte mit dieser Frist gar nicht mehr angezeigt werden bei Anforderung des Auszugs.
Zu den 5 Jahren: Ja, da stimme ich zu, für OWIs sind es wohl offensichtlich max. 5 Jahre. Anders kann man das nicht verstehen.
Gut, dann bin ich ja beruhigt wenn die Überliegefrist nicht zur Tilgung zählt! Hab sicherheitshalber mal noch ne Mail ans KBA geschrieben, in der ich das mal erfrage! Aber