Privatkauf keine rücknahme

Ich habe mir bei eBay ein Handy bestellt und in der Beschreibung wurde es so dargestellt : Sony Ericsson C902 , kein SIM-Lock, kein Branding, NEU. Das Handy kam nach 2 Wochen an, und hatte ein T-Mobile Software Branding und war total zerkratzt. Wir haben das Handy zurückgeschickt, mit dem Grund vom Software Branding. Der Verkäufer meinte, er habe sich beim Verpacken vertan usw. Jetzt befürchte ich,dass das nächste Handy evtl ohne Branding ist, jedoch auch nicht NEU wie in der Beschreibung. Darf ich das dann wieder reklamieren oder macht der Satz "Da Privatkauf keine Rücknahme" mir einen Strich durch die Rechnung? Kriege ich mein Geld für das Handy dann beim 2. Mal wieder, oder muss ich ein 3. Versuch akzeptieren?

5 Antworten zur Frage

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Da Privatkauf keine Rücknahme.?

Da Privatkauf keine Rücknahme gilt nur dann, wenn 1:1 das in der Ware zutrifft, was angegeben ist.
Ist die Ware falsch oder entspricht nicht dem, was in der Beschreibung steht, hat man das Recht die Ware zurückzusenden
Melde es bei Ebay, bbwohl die auch nicht mehr machen können , als den Verkäufer sich zu merken
Betrügerischen Verkäufern bist du relativ hilflos ausgeliefert.
Du hast ein Recht auf die Ware , die Du gekauft hast.
DU darfst reklamieren.
Sofern der Verkäufer Eigenschaften des Artikels fehlerhaft angegeben hat - die offensichtlich sind.
Hier ist der Verkäufer sehr wohl verpflichtet den Artikel zurück zu nehmen.
ich bezweifle, dass du dein Geld je wiedersiehst.
Gegen Betrug dieser Art bist du im Netz nun mal nicht gefeit
Der Spruch "Da Privat keine Rücknahme" bedeutet nur dass man dir nicht die Widerspruchsfrist von 14 Tagen einräumt und bei späteren Mängeln keine Rücknahme bietet.
Sollte der Verkäufer aber Mängel verschwiegen oder bewusst falsche Angaben gemacht haben, kannst du das Handy selbstverständlich zurückschicken und dein Geld zurückfordern.
Da du nicht weist ob seine Aussage stimmt, solltest du abwarten bis das zweite Handy bei dir eintrifft und dieses sofort überprüfen.
Wenn sich dabei herausstellen sollte, dass er dir ein gebrauchtes Handy verkauft hat, kannst du dein Geld zurückfordern.
Da ich heute keine Lust habe nur ein Link. Bitte selber lesen und verstehen.
Gewährleistungsausschluss: In Privatverkauf-AGB wirksam zu regeln?