Polizei telefon abhören
wenn ein richterlicher abhoerbefehl dazu vorliegt. so isses noch!
schaeuble sieht das anders, noch.
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Wann darf die Polizei ein Telefon abhören?
abhoerbeschluss,.
so! sorry
die stunde,.
nur bei begründeten Tatverdacht und dementsprechenden Richterlichen Beschluß
wenn ein dringender tatverdacht besteht.
dringender Tatverdacht reicht nicht: wegen des dringenden Tatverdachts dass ich dem Nachbarn Äpfel vom Baum geklaut hab, wird's keine Telefonabhöraktion geben.
na zum glück gibts ja genug denunzianten in deutschland und §129a ist auch gleich ausgepackt.
Kein Bagatellfall "shoker", Mundraub. Ich esse ja den Apfel auf des nachbarn Grundstück.
immer unter tatverdacht. also telefone vermeiden.
mein nachbar hat ein schild an der tür "wer kommuniziert wird registriert"
also hören se immer mit.
Abgesehen von einem richterlichen Beschluß gibt es noch nach § 100 a StPO die Möglichkeit Telefone bereits vor ergehen des richterlichen Beschlußes abzuhören. Allerdings nur, wenn die Vorraussetzungen für einen richterlichen Beschluß vorliegen, dieser aber nicht rechtzeitig eingeholt werden kann. Nennt sich Gefahr im Verzuge. Hiernach kann die Polizei nach Beauftragung durch einen Staatsanwalt das selbstständig beginnen, wenn ein Richter nicht oder nicht rechtzeitig erreicht werden kann und bei Aufschiebung der Überwachung der Zweck der Maßnahme gefährdet wird. Allerdings hat die Staatsanwaltschaft dann möglichst schnell eine richterliche Bestätigung einzuholen. Die staatsanwaltschaftliche Anordnung endet wenn nicht binnen drei Tagen nach Beginn der Maßnahme die richterliche Bestätigung vorliegt.
Davon abgesehen muss der Betroffene der Maßnahme im begründeten Tatverdacht stehen eine der folgenden Staftaten begangen zu haben oder demnächst begehen zu wollen:
-Hochverrat, Landesverrat und alle weiteren Staftaten gegen den Bestand des Bundes oder der Länder
-jegliche Art von terroristischen Straftaten
- Geld- oder Wertpapierfälschung
-Menschenhandel
-Mo rd, Totschlag, Völkermord
-Bandendiebstahl
-Raub oder räuberrische Erpressung
-Erpressung
-schwere Freiheitsberaubung oder Geiselnahme
-gewerbsmäßige oder bandenmäßige Hehlerei
-Geldwäsche
-Handel mit Betäubungsmitteln
-Schleuserkriminalität
-sowie noch einige gemeingefährliche Straftate