Obdachlos kein anspruch hartz iv

Ist es wahr das man als Obdachloser keinen Anspruch auf Hartz IV hat?

11 Antworten zur Frage

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Obdachlos und kein Anspruch auf Hartz IV?

Kein zuhause, nicht gemeldet. Das ist dann richtig. Miau
weisst Du vielleicht ob man sich dann beim Sozialamt Hilfe holen kann?
Der Obdachlose hat ein Anrecht auf ein Dach überm Kopf. Er darf auch nach Essen verlangen. Dafür sind die Städte ausgestattet. Im Grundgesetz ist dies auch alles verankert. Auf dem Rathaus oder auf dem Sozialamt muss er sich melden. Miau
Man muss eine Anschrift angeben können, da man sonst unkontrollierbar jeden Monat in mehreren Gemeinden den Unterstützungsbetrag abholen könnte.
Kein Zuhause,keine Wohnanschrift,dann kein Hartz4. Aber jeder hat Anspruch auf Wohnraum. Wenn Obdachlose aufs Amt gehen,eine Unterkunft fordern,bekommse zu mindest Wohnraum im "betreuten Wohnen" o.ä. Da haben Sie wieder ne Anschrift u. können Hartz4 beantragen,und werden es auch bekommen.
Ja, wenn er keine gemeldete Wohnanschrift hat.
Er bekommt aber Sozialhilfe. Dafür muss derjenige sich beim Sozialamt des Ortes melden.
Ähm. Obdachlose gehen zum Amt und beziehen ALG II!
Es wird dann nur nicht der Monatsbetrag ausgezahlt sondern bei Vorsprache bis zu einer gewissen Uhrzeit der Tagessatz (Regelung ist so, damit nicht an einem Tag mehrere Städte abgeklappert werden können.
Sollte ein Obdachloser das Bedürfnis verspüren sesshaft zu werden. auch da gäbe es Hilfen.
Diese Regelungen sind bei den Obdachlosen durchaus bekannt und werden auch in Anspruch genommen.
Die bisherigen Antworten sind falsch
Und hier sin doch mehr falsche Antworten zu dieser Frage:
Wieso geht ein Obdachloser nicht zum Arbeitsamt und besorgt sich Hartz IV?
Das sollte dieser Link werden:
Wieso geht ein Obdachloser nicht zum Arbeitsamt und besorgt sich Hartz IV?
Ich ärgere mich nur tierisch, wenn falsch geantwortet wird oder ganz ungesundes Habwissen in eine falsche Richtung fürt.
Sieht in der Praxis nur so aus, dass sich nicht jedes Amt darauf einlässt. Möglicherweise kann man dann klagen.
Kenne eine Obdachlosen-Tagesstätte, die ihre Adresse zum Zwecke der Hartz IV-Zahlungen sozusagen zur Verfügung stellt, damit die ihr Geld vom Amt kriegen.
Du musst einen festen Wohnsitz haben, damit die die örtiliche Zuständigkeit prüfen können. d.h. zu welchem JobCenter man gehört.


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