Man sich taufe zweiten namen geben lassen
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Kann man sich bei einer Taufe einen zweiten Namen geben lassen?
Nein, die Namensgebung erfolgt zwingend bei der Anmeldung beim Standesamt, kurz nach der Geburt.
Namensänderung ist kostenpflichtig und gesetzlich geregelt.
Das deutsche Namensrecht wird nicht vom Grundsatz der Namensfreiheit beherrscht. Weder Vor- noch Familiennamen stehen zur freien Disposition. Ein Vor- oder Familienname darf nur dann geändert werden, wenn ein "wichtiger Grund" im Sinne des Namensänderungsgesetzes die Änderung rechtfertigt. Ein solcher wichtiger Grund ist nach der Rechtsprechung gegeben, wenn das schutzwürdige Interesse des Antragstellers so wesentlich ist, dass die Belange der Allgemeinheit, die in der Regel die Beibehaltung des bisherigen Namens fordern, zurücktreten müssen.
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Lies mal in den Link, dort ist das auch noch weiter ausgeführt.
Namensänderung, wie in Deinem Fall gewünscht, ist zuerst auf dem zuständigen Einwohnermeldeamt zu erfragen, wobei nur in Ausnahmefällen dem Antrag stattgegeben wird
.und die Taufe dient ja nur dem Zweck der Aufnahme in eine bestimmte kirchliche Gemeinschaft, und hat mit der Namensgebung in dem Sinn nichts mehr zu tun.
Du kannst ja mal den zuständigen Geistlichen fragen, wie er dazu steht.aber "legal" ist es halt nicht.