Man nachts duschen gehen

Meine Nachbarin hat sich einmal darüber beschwert, dass sie nachts die Dusche hinunter hört. Ich denke ich habe das Recht zu duschen, egal zu welcher Zeit, liege ich da richtig?

9 Antworten zur Frage

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Darf man nachts duschen gehen?

klar dusche so oft du willst, solange du nicht zu laut bist. um diese uhrzeit.
es gibt sogar auch ein urteil hierfür vom gericht, weil es sowas schon mal gab und es bei dir kein einzelfall ist
Mieter dürfen auch nachts duschen oder baden
Baden gehört zu einem hygienischen Mindeststandard - zu jeder Tages- und Nachtzeit
Eine Klausel in einer Hausordnung, die Baden und Duschen nachts verbietet, ist unwirksam. Körperpflege stellt auch nachts ein sozialadäquates Verhalten dar und gehört zum normalen Mietgebrauch. Dies entschied das Landgericht Köln.
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Im zugrunde liegenden Fall hatten Mieter des Öfteren nachts nach 24.00 Uhr gebadet. Die damit verbundenen Wassergeräusche störten die Nachbarn. Die Hausordnung sah vor, dass nachts nicht gebadet werden dürfe.
Vermieter schickt fristlose Kündigung
Der Vermieter mahnte die Mieter ab und kündigte danach fristlos das Mietverhältnis. Er meinte, die Mieter hätten ständig und hartnäckig gegen mietvertragliche Pflichten und insbesondere gegen die Hausordnung verstoßen, die über § 22 des Mietvertrages in die vertraglichen Vereinbarungen der Parteien einbezogen sei.
Richter: Kündigung unwirksam
Das Landgericht Köln beurteilte die fristlose Kündigung für unzulässig. Die Klausel, die nächtliches Baden verbiete, sei unwirksam.
Badeverbot ist eine unzulässige Klausel in der Hausordnung
Die Klausel halte einer Nachprüfung anhand von § 9 AGBG nicht stand. Eine derartige Klausel beinhalte eine unangemessene Benachteiligung zu Lasten des Mieters. Außerdem sei eine derartige Klausel mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen werde, nicht zu vereinbaren und wesentliche Rechte, die sich aus der Natur des Mietvertrages ergeben, würden so eingeschränkt, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet sei. Denn der Mietgebrauch erstrecke sich auf alle Teile der Wohnung.
Bad darf zu jeder Tages- und Nachtzeit benutzt werden
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Der Mieter könne ein vorhandenes Bad grundsätzlich zu jeder Tages- und Nachtzeit benutzen. Bestimmte Badezeiten ließen sich aus dem Mietgebrauch selbst nicht ableiten. Entsprechende Formularklauseln seien daher unzulässig. Das Geräusch ein- und ablaufenden Wassers zähle zu den normalen Wohngeräuschen, die von allen Mitbewohnern hingenommen werden müssten, führte das Gericht aus.
Keine Beschränkung der Bade- oder Duschzeit auf 30 Minuten
Die Richter entschieden nicht über die Frage, ob die Beschränkungen hinzunehmen seien, die das Oberlandesgericht Düsseldorf in seinem Beschluss vom 25.01.1991 aufgestellt hatte. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte ausgeführt, dass Geräusche durch nächtliches Baden oder Duschen in einem Mehrfamilienhaus grundsätzlich als sozial-adäquat hingenommen werden müssen, wenn die Dauer von 30 Minuten nicht überschritten wird. Der Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf sei allerdings in einem Verfahren nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten zustande gekommen und orientiere sich an § 9 Abs. l des Landesimmissionsschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen.
Einem vertragstreuen Mieter dürfe die Wohnung als der räumliche Mittelpunkt freier Entfaltung seiner Persönlichkeit, als Freiraum eigenverantwortlicher Betätigung nicht ohne beachtliche Gründe durch Kündigung entzogen werden, meinten die Richter. Das Wohnen als Solches umfasse alles, was zur Benutzung der gemieteten Räume als existentiellem Lebensmittelpunkt des Mieters und seiner Familie gehöre, also die gesamte Lebensführung des Mieters in allen ihren Ausgestaltungen und mit allen ihren Bedürfnissen.
Waschen stellt hygienischen Mindeststandard dar
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Das Waschen, sowie auch nächtliches Duschen bzw. Baden gehöre zu einem hygienischen Mindeststandard, der ohne weiteres der normalen Lebensführung eines Mieters zugeordnet werden könne.
Waschverbot widerspricht den Grundgedanken des Mietrechts
Sollte durch die Hausordnung eine derartige Betätigung des Mieters, sei es auch für die Nachtzeit, unterbunden werden, so sei dies mit den Grundgedanken des Mietrechts nicht in Einklang zu bringen. Der Mietgebrauch des Mieters werde nachhaltig beeinträchtigt,
Wäre nett, wenn Du eine Quelle angeben würdest.
COSMiQ
Du darfst nicht nur duschen gehen sondern auch tatsächlich in Deiner eigenen Wohnung jederzeit duschen - d
as Geräusch ein- und ablaufenden Wassers zählt zu den normalen Wohngeräuschen, die von allen Mitbewohnern hingenommen werden müssen. Waschen, auch nächtliches Duschen bzw. Baden gehört zu einem hygienischen Mindeststandard, der ohne weiteres normaler Lebensführung eines Mieters zugeordnet werden kann -
- sollte durch die Hausordnung eine derartige Betätigung des Mieters, sei es auch für die Nachtzeit, unterbunden werden, so ist dies mit den Grundgedanken des Mietrechts nicht in Einklang zu bringen, wird doch der Mietgebrauch des Mieters nachhaltig beeinträchtigt, sollte er durch Vertragsklauseln oder Hausordnung an dem Einhalten von hygienischen Mindeststandards gehindert werden.
Köln 1. Zivilkammer, Urteil vom 17. April 1997, Az: 1 S 304/96
Absolut, das ist als ein konkreter Punkt zum Beispiel auch im deutschen Mietrecht enthalten. Schon aus dem Grunde, dass es Schichtarbeiter gibt, denen nicht zuzumuten ist, ungeduscht oder schmutzig ins Bett zu gehen, egal welche Uhrzeit es nun ist.
Es betrifft aber auch die persönliche Freiheit, rund um die Uhr zu duschen, wie es zum Beispiel auch in jedem Hotel möglich und üblich ist. Das ist in Häusern mit mehreren Mietparteien genauso möglich, wie in Häusern mit einer Wohnungseigentümergemeinschaft, zumal Mieter und Eigentümer in Häusern oft gemischt vertreten sind. Das ist vollkomen egal, wann wer duscht oder badet.
Du darfst nicht nur Duschen, Du kannst auch mit der Maschine Wäsche waschen.Stell Dir vor Du arbeitest nur am Tag. Wenn wäschst Du Dich und Deine Wäsche?
Ja, ich glaube schon. Bei mir ist es ganz einfach geregelt: Man kann Nachts duschen, hat aber kein warmes Wasser von 22 bis 08 Uhr
Hey, Tobi, Du Armer, das ist natürlich kein so schöner Begleitumstand.
Mit "arm" meinte ich jetzt nur bezogen auf diesen Zustand, auch klar


duschen
Schimmel Flecken am Silikon in der Dusche.

- silikon porös und gehört gewechselt, weil es nicht mehr die badewanne abdichtet. ist es nur an der oberfläche. dann wisch -- Vorbeugend musst Du den Badewannen- oder Duschrand nach jedem Duschen mit einem Tuch ganz trocken wischen, dann setzt sich dort -- man es neu machen oder ist das Unbedenklich? Wie kann man das Verhindern?. Den Schimmel am Silicon kannst du einfach -


bad
Wie bekomme ich langanhaltend die Wasserflecken von den Fliesen im Bad weg?

- glänzend (: >> Infos: Shampoo gegen Kalkflecken | Frag Mutti Badreiniger Schaum Wegwischen. Einfach gesagt.- die Werbung empfiehlt dazu Cilit Bang, auch Essig kann gehen. Dann die Fliesen versiegeln: wähle Dir was aus MyWay -- können sich auch ein Abzieher lohnen. Für die Faulen: Man nehme einfach Schampoo oder Duschgel auf einen feuchten -


menschheit
Was mich schon immer interessiert hat egal in welcher Hinsicht, wie viel Urmensch steckt …

- nicht viel anders als vor vielen tausend Jahren. Würde man einen Säugling per Zeitreise kurz nach der Geburt von -