Krankenkasse wechsel gesetzlich nach freiwillig versichert

Ich war bisher gesetzlich versichert. Da jetzt jedoch die Arbeit gekündigt worden ist und ich weder ALG 1 noch 2 bekomme, kann ich in den freiwilligen Tarif der selben Versicherung wechseln. Jetzt habe ich aber gehört, dass 1 Monat nacb Wegfall der gesetzlichen ohne neue Versicherung man trotzdem noch versichert ist -- aber da dann natürlich keinen Beitrag zahlt. Wenn ich jetzt eben erst diesen Monat abwarte und erst dann in die freiwillige Versicherung wechsle, spare ich mir dann 1 Monat Krankenkassenbeitrag - oder muss ich den dann auch ohne Vertrag nachzahlen. Macht es einen Unterschied wenn man bei der gleichen Versicherung bleibt oder die Versicherung wechselt?

3 Antworten zur Frage

Bewertung: 4 von 10 mit 1625 Stimmen

Videos zum Thema
YouTube Videos

Krankenkasse - wechsel von gesetzlich nach freiwillig versichert

Wenn Du mit freiwillig Privatversicherung meinst, rate ich dringend ab. Im Alter hast Du horrende Beiträge zu zahlen. Und Chirurgen operieren u. U. der Kohle wegen mehr, als notwendig ist. Bin privat versichert. Würde gern wechseln. Die gesetzlichen Krankenkassen nehmen mich aber nicht mehr. Zu alt für eine Neumitgliedschaft. Empfinde bei dem Gechäftssinn vieler Ärzte die private Versicherung als großen Nachteil, nicht finanziell , aber der Therapieausweitungen wegen. Und den damit verbundenen Zumutungen und Belastungen. Dass ich selbst Arzt bin , spielt für die gegenwärtige Ärztegeneration keine Rolle.
nein das meinte ich nicht --- aber normal sollte man doch bis auf die höheren Beiträge mit Privatversicherung Vorteile bei den Ärzten haben --- oder nicht? Was meinst du mit Therapieausweitungen?
naja -- aber da kannst du ja als Privatpatient ablehnen. Eine Therapie ablehnen ist ja leicht. Als Kassenpatient hast du meist das umgekehrte Problem: du willst eine Therapie machen, da diese aber noch nicht so etabliert ist zahlt die Kasse das nicht und du musst die veraltete herkömmliche Therapie machen, die schon das letzte mal nicht funktioniert hat. Sowas ist Mist --- aufzwingen kann der Arzt dir nichts. hehe, aber ablehnen. Also insofern verstehe ich das Problem nicht. Der Arzt gibt dir doch nicht erst ne Narkose und dann macht er was er will und danach kriegst du die Rechnung, sondern du musst vorher zustimmen ob du das machen und bezahlen willst was der Arzt vorhat. Hab aber bei Zahnärzten sogar bei Kassenpatienten schon eine Ärztetrickserei erlebt was das betrifft. Ein Hartz4-Bezieher ist kurz vor Silvester seine Zahnbrücke gebrochen, er musste zum Vertretungszahnarzt. Der erste Trick -- der hat 10 Euro abkassiert, obwohl die Vertretung das normal nicht nehmen darf --- Trick dabei: es war die Vertretung der Vertretung -- also die eigentlich registrierte Vertretung war dann auch gerade nicht da -- dieser Trick hilft wohl eher der Kasse -- aber nun der Zusatztrick des Zahnarztes: statt die Brücke nur einfach zu reparieren, hat er eine Methode angewednet die die Kasse nicht zahlt. Er hat dem Hartz4-Empfänger zwar gefragt und dieser hat "ja" gesagt, der Zahnarzt hat aber nie Erwähnt dass dann immense Kosten auf dem Hartz 4 Empfänger zukommen die er selbst tragen muss. Nunja; die Brücke war perferkt -- und die Rechnung kam 1 Woche später --der Typ konnte natürlich die 800 Euro nicht zahlen und wurde deshalb verklagt von einem Geldeintreiber --- zu den 800 Euro kamen noch Mahnkosten und letztendlich musste er das dann in Raten zu 50 Euro von seinem Hartz 4 abstottern.-- so läuft das heute. Eine Klage des Patienten dass er diese Behandlung gar nicht zugestimmt hat kannst du die vorstellen wie aussichtsreich das ist --- der hat keine Chance noch dazu mit Anwalt des Armenrechts und Aussage gegen Aussage wobei der Zahnarzt noch die Helferin als Zeugin hat.
Wer nicht mehr pflichtversichert in der GKV ist, der kann sich freiwillig weiterversichern, und er sollte keine Lücke entstehen lassen. Es gibt zwar die Nachwirkung von einem Monat, d.h. man ist nicht sofort unversichert, aber natürlich wird der Beitrag rückwirkend nachverlangt. Der Wechsel zu einer anderen gesetzlichen Kasse bringt nichts, weil immer nach der Vorversicherung gefragt wird und es einen unversicherten Zustand schon per Gesetz nicht mehr geben darf. Außerdem gibt es bei den einzelnen gesetzlichen Kassen die 18-monatige Bindungsfrist, man kann also nicht beliebig hin- und herwechseln.


krankenkasse
Maliasin im Jahr 2006

- in Bezug auf das Maliasin nur als die Bedürfnisse des Versicherten missachtend bezeichnet werden und die Rechtfertigung -- Phenobarbital, eine Substanz, die auch in Deutschland auf dem Markt nach wie vor erhältlich und von den Krankenkassen erstattungsfähig -


gesetzliche
zahlt man beim Bezug von BAB in die gesetzliche Rentenversicherung ein?

- Meines Wissens zahlt man beim Bezug von BAB nicht in die gesetzliche RV ein, wenn man keine Ausbildungsvergütung erhält, die -- Anspruch haben. BAB-Empfänger fallen da meiner Meinung nach nicht drunter: EStG - Einzelnorm


freiwillig
Auf welche Drogen testet der Hausarzt

Auf welche Drogen testet der Hausarzt wenn ich einen freiwilligen Test machen möchte`? Kann ich selbst einen Test aus -- Auch im Haar lassen sich die psychoaktiven Substanzen nachweisen. Verdacht auf K.O.-Tropfen? Rasch Blut, Urin und -